Zuletzt aktualisiert am: 23.06.2026
Wenn du deutsche Dokumente in Thailand verwenden möchtest, reicht eine einfache Kopie oder normale Übersetzung oft nicht aus. Viele thailändische Behörden wollen sehen, dass die deutsche Urkunde echt ist und dass Unterschrift oder Dienstsiegel von einer zuständigen Stelle bestätigt wurden.
Das betrifft zum Beispiel Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Kopien vom Reisepass und manchmal sogar die Einkommensbestätigung der deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat..
In diesem Artikel erkläre ich dir, wofür du deutsche Dokumente in Thailand beglaubigen lassen musst, welche zwei Wege es gibt und worauf du bei Apostillenbehörde, Übersetzung, thailändischer Auslandsvertretung und thailändischem Außenministerium achten solltest.
Inhaltsverzeichnis
Video: Deutsche Dokumente für Thailand beglaubigen
Das Wichtigste zuerst
- Deutsche Urkunden müssen für Thailand oft legalisiert oder beglaubigt werden, damit eine thailändische Behörde sie akzeptiert.
- Häufige Dokumente sind Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Reisepasskopien.
- Es gibt zwei Wege: Vorbereitung in Deutschland oder ein Praxisweg über Thailand.
- In Deutschland läuft es meist über Standesamt, zuständige Apostillen- oder Beglaubigungsbehörde, Übersetzung und thailändische Auslandsvertretung.
- In Thailand funktioniert es über die Abschriftsbeglaubigung bei der deutschen Auslandsvertretung plus Legalisierung durch das thailändische Außenministerium.
Dokumentenservice für Thailand
Keine Lust, dich durch Beglaubigungen, Übersetzungen und Behördenwege zu arbeiten?
Dann melde dich gerne bei uns. Wir prüfen, welcher Weg für dein Dokument passt, sagen dir ehrlich, ob wir helfen können und übernehmen auf Wunsch den kompletten Ablauf für dich.
Wofür braucht man beglaubigte deutsche Dokumente in Thailand?
Du brauchst beglaubigte oder legalisierte deutsche Dokumente immer dann, wenn eine thailändische Stelle ein deutsches Dokument offiziell verwenden soll.
Warum ist das so? Eine thailändische Behörde kann in der Regel nicht selbst prüfen, ob eine deutsche Urkunde echt ist. Deshalb wird eine Kette von Bestätigungen verlangt. Diese Kette soll zeigen:
- Das Dokument wurde von einer echten deutschen Behörde ausgestellt.
- Die Unterschrift oder das Dienstsiegel sind echt.
- Die Übersetzung passt zum Original.
- Die zuständige thailändische Stelle kann das Dokument verwenden.
Mit den beglaubigten Dokumenten kannst du anschließend auf dem Gemeindeamt (Amphoe) oder der Immigration deine Angelegenheiten voranbringen.
Gelbes Hausbuch
Beim gelben Hausbuch werden deutsche Dokument deshalb oft benötigt, um deinen Namen und den deiner Eltern nachzuvollziehen. Ein umfassender Artikel zum Gelben Hausbuch in Thailand folgt bald.
Üblicherweise fordern die Gemeindeämter eine Geburtsurkunde an, mancherorts auch den Reisepass, mit Legalisierung des thailändischen Außenministeriums (Ministry of Foreign Affairs, MFA). Gelegentlich muss der Reisepass auch ins thailändische übersetzt werden.
Mein Tipp: Frage immer vorher bei der zuständigen Amphoe nach, welche Unterlagen sie in welcher Form sehen möchte. Gerade beim gelben Hausbuch gibt es keine einheitliche Praxis, die überall gleich streng umgesetzt wird.
KR.22 – der Nachweis der im Ausland geschlossenen Ehe
Hast du außerhalb Thailands geheiratet und möchtest, dass die Ehe auch in Thailand vermerkt ist, dann kannst du dies bei der Gemeinde beantragen. Dafür benötigst du die Heiratsurkunde, die die notwendigen Beglaubigungsschritte durchlaufen ist.
Anschließend erhältst du das KR.22, welches bei der Beantragung der Aufenthaltsverlängerung relevant werden kann.
Finanznachweis bei der Immigration
Bei Visa und Verlängerungen verlangt die Immigration oft einen Finanznachweis. Diesen erbringt man entweder mit Kontoauszügen und Bestätigungen der Bank oder einer Einkommensbescheinigung der deutschen Auslandsvertretungen in Thailand.
Im Regelfall reicht es, wenn die Einkommensbescheinigung vom deutschen Konsulat oder der deutschen Botschaft ausgestellt wurde. Die Immigrationbüros mancher Provinzen, beispielsweise Ratchaburi, möchten jedoch, dass das Dokument zusätzlich vom Ministry of Foreign Affairs legalisiert wird.
Familienstandsnachweis bei der Immigration
Familienstandsnachweise können bei bestimmten Visa- oder Verlängerungsfällen wichtig werden, zum Beispiel wenn ein Aufenthalt über Ehe oder Familie begründet wird.
Dann kann die Immigration Nachweise zur Ehe, oder Geburt bzw. Elterneigenschaft eines Kindes verlangen. Wenn diese Nachweise aus Deutschland stammen, müssen sie üblicherweise übersetzt und beglaubigt bzw. legalisiert sein.
Wie funktioniert die Beglaubigung deutscher Urkunden für Thailand?
Bei deutschen Dokumenten für Thailand gibt es grundsätzlich zwei Wege:
- Der erste Weg ist der klassische Weg über Deutschland. Du bereitest die Urkunde in Deutschland so vor, dass sie später in Thailand verwendet werden kann.
- Der zweite Weg läuft in Thailand über eine beglaubigte Kopie oder Abschrift bei der deutschen Auslandsvertretung und anschließend über das thailändische Außenministerium.
Weg 1: In Deutschland vorbereiten
Das ist der sauberste Weg, wenn du noch in Deutschland bist oder genug Zeit hast, die Unterlagen vor der Abreise vorzubereiten.
Der Ablauf sieht grob so aus:
- Aktuelle deutsche Urkunde besorgen.
- Zuständige Beglaubigungsbehörde klären.
- Urkunde beglaubigen lassen.
- Übersetzung ins Thailändische erstellen lassen.
- Beglaubigung bzw. Legalisation durch die zuständige thailändische Auslandsvertretung.
- Dokument in Thailand bei der zuständigen Behörde vorlegen.
Behörde: oft Standesamt
Bei Personenstandsurkunden ist das Standesamt der erste Schritt.
Typische Beispiele sind:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Auszug aus dem Geburtenregister
- Auszug aus dem Eheregister
- mehrsprachige Personenstandsurkunde
Wenn du für Thailand eine Urkunde brauchst, würde ich möglichst eine aktuelle Ausfertigung besorgen. Manche Behörden akzeptieren ältere Urkunden, andere wollen aktuelle Dokumente. Bei internationalen oder mehrsprachigen Urkunden solltest du trotzdem prüfen, ob die thailändische Stelle sie wirklich ohne zusätzliche Übersetzung akzeptiert.
Zuständige Apostillenbehörde oder Beglaubigungsbehörde
In der Praxis wird oft von der Apostillenbehörde gesprochen. Das ist auch der Begriff, den viele Leser kennen und suchen.
Wichtig ist aber: Für Thailand ist die Apostille nicht einfach automatisch der letzte Schritt. Thailand ist auf der Statusliste des Haager Apostille-Übereinkommens nicht als Vertragsstaat aufgeführt.2 Deshalb geht es bei deutschen Urkunden für Thailand meist nicht um „Apostille drauf und fertig“, sondern um eine Beglaubigungskette bzw. Legalisation.
Trotzdem ist die zuständige Stelle normalerweise die selbe Behörde, die in deinem Bundesland auch Apostillen oder Endbeglaubigungen ausstellt. Deshalb ist die Formulierung „Apostillenbehörde bzw. zuständige Stelle für Vor- oder Endbeglaubigung“ für Laien oft am verständlichsten.
Da in Deutschland die Bundesländer eigenen Regierungen unterliegen, sind auch jeweils andere Behörden für die Beglaubigung zuständig. Es sind unter anderem:
| Bundesland | Behörde | Website |
| Berlin | Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) | https://service.berlin.de/dienstleistung/320315/standort/324291/ |
| Brandenburg | Landeshauptstadt Potsdam, Der OberbürgermeisterBereich Bürgerservice, Auslandsbeglaubigungen | https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000016317.php |
| Bremen | Der Senator für Inneres und Sport | https://www.inneres.bremen.de/inneres/buerger-und-staat/apostillen-und-ueberbeglaubigungsrecht-2125#Infos |
| Hamburg | Behörde für Inneres und Sport, Amt für MigrationReferat für Pass-, Ausweis-, Namens- und Beglaubigungsangelegenheiten | https://www.hamburg.de/innenbehoerde/rechtsangelegenheiten/9878912/beglaubigungen/ |
| Mecklenburg-Vorpommern | Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung – Fachbereich II 210 Beglaubigung | https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Beglaubigung-inlaendischer-oeffentlicher-Urkunden-zur-Verwendung-im-Ausland-beantragen/ |
| Niedersachsen | Je nach Wohnort, Polizeidirektion Braunschweig, Göttingen, Hannover Waterloo 7, Lüneburg, Oldenburg oder Osnabrück | https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/allgemeine_angelegenheiten_des_inneren/konsularwesen/konsularwesen-62323.html |
| Sachsen | Landesdirektion SachsenReferat 22 | https://www.lds.sachsen.de/soziales/?ID=5591&art_param=512 |
| Sachsen-Anhalt | Landesverwaltungsamt, Nebenstelle Magdeburg | https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Dokumente/pressestelle/publikationen/flyer/apostille.pdf |
| Schleswig-Holstein | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/inneres-sicherheit-verwaltung/beglaubigungen/beglaubigungen_node.html |
Übersetzung
Sofern die Urkunde nicht mehrsprachig ist, benötigst du nach der deutschen Beglaubigung eine Übersetzung ins Thailändische. Dies muss von einem ermächtigten Übersetzer für die thailändische Sprache vorgenommen werden.1
Zuständige thailändische Auslandsvertretung
Der letzte Schritt in Deutschland ist die thailändische Botschaft oder das zuständige thailändische Generalkonsulat. Welche Auslandsvertretung zuständig ist, hängt vom Konsularbezirk ab. In Deutschland können also Berlin, Frankfurt oder München relevant sein.
Die Zuständigkeit in Deutschland ist nach Bundesländern geregelt und wie folgt aufgeteilt:
| Thailändische Auslandsvertretung | Zuständige Bundesländer |
| Königlich Thailändische Botschaft Berlin | Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein |
| Königlich Thailändisches Generalkonsulat Frankfurt | Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen |
| Königlich Thailändisches Generalkonsulat München | Baden-Württemberg, Bayern |
In der Praxis lässt man der thailändischen Botschaft Berlin oder dem thailändischen Generalkonsulat München bzw. Frankfurt vorab ein Scan der Dokumente zukommen, damit diese die Vorabprüfung durchführen können.
Ist die Vorabprüfung erfolgreich, vereinbart man einen Termin zur Beglaubigung. Ganz wichtig: Originalurkunde und Übersetzung mitnehmen. Anschließend ist dieses Dokument für die Verwendung in Thailand einsatzbereit.
Wir helfen beim deutschen Beglaubigungsweg
Du kannst diesen Ablauf grundsätzlich selbst erledigen, wenn du genug Zeit hast und die zuständigen Stellen sauber prüfst.
Wenn du dir die Abstimmung mit Behörden, Übersetzern und thailändischer Auslandsvertretung sparen möchtest, können wir dich dabei unterstützen oder einzelne Schritte für dich übernehmen.
Weg 2: In Thailand über eine legalisierte Abschriftsbeglaubigung
Wenn du bereits in Thailand bist, ist der Weg über die Auslandsvertretung in Deutschland oft nicht praktisch. Stellt sich die Frage: Kann man deutsche Dokumente auch in Thailand beglaubigen lassen?
Die kurze Antwort: In den meisten Fällen ja, aber du solltest es vorher mit der thailändischen Zielbehörde klären.
Was in der Praxis funktioniert, ist eine beglaubigte Fotokopie durch die deutsche Auslandsvertretung in Thailand. Die Deutsche Botschaft Bangkok oder eines der Honorarkonsulate kann die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original bestätigen.4
Diese Kopie kann anschließend durch das thailändische Außenministerium legalisiert werden. Genau diesen Weg meinen viele, wenn sie in Thailand von einer legalisierten Abschriftsbeglaubigung sprechen.
Behörde: deutsche Urkunde besorgen
Auch beim Thailand-Weg brauchst du zuerst das deutsche Ausgangsdokument.
Wenn du die Urkunde schon in Thailand hast, ist das einfach. Wenn nicht, musst du sie in Deutschland besorgen oder besorgen lassen. Viele Standesämter bieten inzwischen Onlineanträge an. Manchmal kann aber eine Vollmacht oder ein Nachweis nötig sein, dass du die Person bist, die das beantragt.
Übersetzung
Du benötigst außerdem eine Übersetzung. Diese kannst du von einem anerkannten Übersetzer anfertigen lassen. Gerne können wir den Part für dich übernehmen und prüfen auch, ob die Übersetzung mit dem eingereichten Dokument übereinstimmt (auch Übersetzer machen manchmal Fehler).
Falls dein Name schon einmal ins Thailändische übersetzt und offiziell verwendet wurde, etwa für das KR.22, solltest du das dem Übersetzer auch mitteilen. Denn so wird sichergestellt, dass die Schreibweise immer gleich ist.
Deutsche Auslandsvertretung in Thailand
Anschließend gibst du Übersetzung, Dokument und Kopie zur Auslandsvertretung, welche anschließend bestätigen, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Die beglaubigte Kopie kann anschließend gleich wieder mitgenommen werden, es gibt dabei keine tagelange Wartezeit.
Thailändisches Außenministerium
Üblicherweise muss dieses Dokument dann noch vom thailändischen Außenministerium, dem Ministry of Foreign Affairs, legalisiert werden. Dieses bestätigt nicht den Inhalt der deutschen Urkunde, sondern bestätigt, dass es sich um die echte Unterschrift und Stempel des Konsuls oder Botschaftsmitarbeiters handelt.
Um eine Legalisierung beim thailändischen Außenministerium zu beantragen, musst du vorher auf dieser Seite einen Termin reservieren. Die Expressbearbeitung, bei der du das Dokument am gleichen Tag zurückerhältst, kostet 400 THB pro Seite und die Standardbearbeitung mit einigen Arbeitstagen Wartezeit kostet 200 THB pro Seite.
Wir übernehmen Übersetzung, Auslandsvertretung und MFA
Wir organisieren die Übersetzung, kümmern uns um die Beglaubigung bei der deutschen Auslandsvertretung und übernehmen auf Wunsch auch die Legalisierung beim thailändischen Außenministerium. So musst du dich nicht selbst durch Termine, Schalter und Anforderungen arbeiten.
Welche deutschen Dokumente werden üblicherweise beglaubigt?
Nicht jedes deutsche Dokument muss für Thailand beglaubigt werden. Häufig geht es um Urkunden die den Personen- oder Familienstand bestätigen.
Geburtsurkunde oder Registerauszug
Eine Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Geburtenregister kann relevant werden, wenn eine thailändische Behörde deine Geburt, Abstammung, Namensführung oder persönliche Daten nachvollziehen möchte.
Vor allem im Zusammenhang mit dem gelben Hausbuch wird dies oft gefordert, da darin die Namen der Eltern eingetragen werden.
Die Geburtsurkunden von Kindern sind hingegen relevant, wenn du auf Basis der Familienzugehörigkeit ein Visum beantragen möchtest, etwa das Guardian Visa, wenn die Kinder in Thailand zur Schule gehen.
Heiratsurkunde oder Registerauszug
Eine deutsche Heiratsurkunde kann in Thailand wichtig werden, wenn du deine Ehe bei einer thailändischen Stelle nachweisen musst.
Das kann zum Beispiel relevant sein bei:
- Familienvisum
- Aufenthaltsverlängerung auf Basis der Ehe
- Registrierung bei einer Amphoe
Einkommensbescheinigung
Bei der Beantragung der Aufenthaltsverlängerung bei der Immigration musst du nachweisen, dass du die Finanzanforderungen erfüllst. Das geht entweder über dein thailändisches Bankkonto oder eine Einkommensbescheinigung der Auslandsvertretung.
Dabei genügt es bei den meisten Immigrationbüros, wenn du diese Bestätigung, beispielsweise vom deutschen Honorarkonsulat in Chiang Mai, vorlegst. In einigen Büros, etwa der Immigration in Ratchaburi, muss dieser Bescheid zusätzlich noch vom Ministry of Foreign Affairs beglaubigt werden.
Mehr Details zur Einkommensbescheinigung für Deutsche folgt in einem separaten Artikel.
Was kostet die Beglaubigung und Legalisierung deutscher Unterlagen?
Die Kosten hängen stark davon ab, welchen Weg du gehst und wie viele Stationen nötig sind.
Typische Kostenpunkte sind:
| Schritt | Mögliche Kosten |
|---|---|
| Neue deutsche Urkunde | 10 – 20 EUR |
| Vorbeglaubigung / Endbeglaubigung | 30 – 40 EUR |
| Übersetzung ins Thai | 50 – 60 EUR, je nach Umfang |
| Thailändische Botschaft oder Konsulat | 15 – 20 EUR pro Stempel |
| Deutsche Botschaft Bangkok für Fotokopiebeglaubigung | ca. 1000 THB |
| Thailändisches Außenministerium | 200 THB pro Seite (normal) 4000 THB pro Seite (express) |
| Dienstleister oder Versand | Siehe unser Service |
Gerade hinsichtlich der Übersetzungen würde ich nicht nur auf den Preis schauen. Wenn eine Übersetzung am Ende nicht akzeptiert wird, verlierst du Zeit und Geld, denn du musst das Dokument neu erstellen lassen, erneut anreisen etc.
Wie lange dauert das Beglaubigen von Unterlagen?
Wie lange es dauert, bis deine Urkunde den kompletten “Legalisierungsweg” durchlaufen haben, hängt zum Großteil von der zuständigen “Apostillenbehörde” in Deutschland ab und ob du den deutschen oder thailändischen Weg gehst.
Legalisierung in Deutschland
| Ausstellung der Urkunde | Sofort bis einige Tage |
| Beglaubigung durch “Landesbehörde” | Mehrere Wochen (3-5+), in einigen Fällen ohne Termin auch sofort |
| Übersetzung | Wenige Tage bis Wochen |
| Thailändische Auslandsvertretung | Wenige Wochen |
Insgesamt kannst du dich für den Weg in Deutschland also auf rund 1 bis 2 Monate einstellen, primär abhängig von deiner Landesbehörde, die für die Beglaubigung zuständig ist.
Legalisierung in Thailand
| Ausstellung der Urkunde | Sofort bis einige Tage |
| Beglaubigung durch Konsulat/Botschaft | Konsulat sofort / Botschaft einige Tage je nach Terminverfügbarkeit |
| Übersetzung | Wenige Tage bis Wochen |
| Ministry of Foreign Affairs | Sofort bis einige Tage |
In Thailand kannst du den ganzen Weg wesentlich schneller absolvieren. Und falls du es nicht selbst machen möchtest, können wir das gerne auch vollständig für dich übernehmen.
Typische Fehler
Bei deutschen Dokumenten für Thailand sehe ich immer wieder dieselben Probleme. Nachfolgend eine Auflistung, damit du sie verhindern kannst.
- Alte Urkunde
Manche Immigrationbüros wollen, dass die Geburtsurkunde erst vor 3/6 Monaten ausgestellt wurde. Wenn du eine ältere Geburtsurkunde einreichst, kannst du erst mal nicht weitermachen. - Fehlende Übersetzung
Ist deine Urkunde nur auf Deutsch und hat die Übersetzung nicht auch auf Englisch, musst du sie für die Beglaubigung von der thailändischen Auslandsvertretung übersetzen lassen. - Falsche Übersetzung
Wer bei der Übersetzung nur auf den Preis schaut, kann an einen schlechten Übersetzer geraten, der Dinge falsch übersetzt. Das Problem: Wenn du Thai nicht lesen kannst, fällt das erst auf, wenn du das Dokument zum Beglaubigen abgibst.
Fazit
Deutsche Dokumente für Thailand zu beglaubigen ist nicht schwer, aber die Reihenfolge muss stimmen und du solltest genügend Zeit einplanen.
Wenn du noch in Deutschland bist, ist der klassische Weg über deutsche Behörde, Apostillen- bzw. Beglaubigungsbehörde, Übersetzung und thailändische Auslandsvertretung eine Möglichkeit.
Wenn du schon in Thailand bist, kann eine beglaubigte Abschrift oder Kopie über die deutsche Auslandsvertretung plus Legalisierung durch das thailändische Außenministerium eine praktische Lösung sein. Kläre aber vorher, ob deine thailändische Zielbehörde diesen Weg akzeptiert – erfahrungsgemäß wird es akzeptiert.
Dokument prüfen lassen und Zeit sparen
Wenn du unsicher bist, ob dein Dokument richtig vorbereitet ist, schick es uns gern zur Prüfung.
Wir sagen dir, welcher Weg sinnvoll ist, welche Schritte noch fehlen und ob wir Übersetzung, Beglaubigung oder Legalisierung für dich übernehmen können. So vermeidest du doppelte Wege und unnötige Rückfragen bei Immigration, Amphoe oder anderen Behörden.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Reicht eine Apostille für Thailand?
Nein, eine Apostille reicht für Thailand nicht aus. Viele deutsche Stellen werden im Alltag Apostillenbehörde genannt oder stellen Apostillen aus. Für Thailand geht es aber um die Legalisation oder eine Beglaubigungskette, weil Thailand nicht wie klassische Apostille-Staaten behandelt wird.
Was ist der Unterschied zwischen Beglaubigung und Legalisation?
Eine Beglaubigung bestätigt zum Beispiel die Echtheit einer Kopie, einer Unterschrift oder eines Siegels. Eine Legalisation hingegen ist eine Überbeglaubigung, üblicherweise für die Verwendung des Dokuments im Ausland.
Muss die Übersetzung vor oder nach der Beglaubigung gemacht werden?
Bei deutschen Urkunden für Thailand wird die Übersetzung erst nach der deutschen Beglaubigung erstellt. Die thailändische Botschaft Berlin weist zum Beispiel darauf hin, dass deutsche Urkunden vor der Übersetzung von der zuständigen deutschen Behörde legalisiert werden müssen.
Kann ich deutsche Dokumente auch in Thailand beglaubigen lassen?
Ja, in der Regel ist die Beglaubigung der Dokumente auch in Thailand möglich. Dabei lässt du eine Fotokopie oder Abschrift zusammen mit der Übersetzung bei einer deutschen Auslandsvertretung beglaubigen. Anschließend folgt die Überbeglaubigung vom thailändischen Außenministerium.
Welche Behörde ist meine Apostillenbehörde?
Das hängt vom Bundesland, vom Dokument und von der ausstellenden Behörde ab. Bei Standesamtsurkunden kann je nach Bundesland eine Bezirksregierung, ein Regierungspräsidium, eine Senatsverwaltung oder eine andere Landesbehörde zuständig sein. Frage im Zweifel zuerst beim ausstellenden Standesamt nach.
Wie lange sind beglaubigte Dokumente gültig?
Die Beglaubigung selbst hat oft kein pauschales Ablaufdatum. Trotzdem verlangen viele Behörden aktuelle Urkunden oder aktuelle Nachweise, weshalb du im Idealfall erst einmal bei der zuständigen thailändischen Stelle anfragen solltest.
Welche deutschen Dokumente braucht man am häufigsten in Thailand?
Häufig sind Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsunterlagen und Familienstandsnachweise. Bei Visa und Immigration werden Einkommens- oder Finanznachweise zusätzlich relevant.
Quellen
- Königlich Thailändische Botschaft Berlin: Arten von Beglaubigungen, https://berlin.thaiembassy.org/de/page/arten-von-beglaubigungen
- HCCH: Apostille Convention Status Table, https://www.hcch.net/en/instruments/conventions/status-table/?cid=41
- Königlich Thailändisches Generalkonsulat Frankfurt: Legalisierung deutscher Urkunden, https://frankfurt.thaiembassy.org/de/content/legalisierung-deutscher-urkunden
- Deutsche Botschaft Bangkok: Beglaubigung von Fotokopien, https://bangkok.diplo.de/th-de/service/fotokopiebeglaubigung-1392254

Max ist leidenschaftlicher Thailandfan, spricht die Landessprache und ist immer für einen Witz zu haben. Die meiste Zeit verbringt er in Chiang Mai, erkundet aber regelmäßig auch andere Regionen Thailands. Er ist beruflich Texter und Übersetzer und telefoniert in seiner Freizeit gerne mit seinen Freunden.