Seit dem 6. Februar 2026 gibt es Lockerungen bei den Regelungen bezüglich Drohnenflügen in Thailand.
Was ist neu:
- Kein kompletter Ban auf Drohnenflüge in den Grenzprovinzen mehr
- Wichtigstes Ergebnis für Urlauber –> Flüge auf Koh Chang, Koh Mak und Koh Kood wieder möglich (nach Einholen der Erlaubnis durch den Nationalpark / das Militär)
Es besteht weiterhin die Notwendigkeit der Fluganmeldung mindestens 3 Tage vor Flugbeginn. Dabei anzugebende Parameter sind:
- Flughöhe: Maximal 90 Meter
- Flugzeit: 6 – 18 Uhr
- Flugmethode: Visual Line of Sight (VLOS) mit 0,08 Quadratkilometern Fläche –>
- Praxistipp: Zur Definition der Fläche hat sich ein Kreis mit 150 m Radius bei der Fluganmeldung bewährt
In Gegenden ohne Verbotszone, Beschränkte Zone oder Gefahrenzone (siehe Karte) werden Flüge sofort genehmigt. Dies betrifft vor allem den Süden Thailands, rund um die Provinzen Phuket, Phangnga, Krabi und Trang sowie Zentralthailand und Teile des Nordens.
In diesen Gegenden ist spontanes Fliegen möglich.

Max ist leidenschaftlicher Thailandfan, spricht die Landessprache und ist immer für einen Witz zu haben. Die meiste Zeit verbringt er in Chiang Mai, erkundet aber regelmäßig auch andere Regionen Thailands. Er ist beruflich Texter und Übersetzer und telefoniert in seiner Freizeit gerne mit seinen Freunden.