Destination Thailand Visa – Visum für digitale Nomaden

Zuletzt aktualisiert am: 15.11.2024

Am 15. Juli 2024 hat Thailand ein neues Visum eingeführt, das Destination Thailand Visa, abgekürzt DTV. Es ist eine fantastische Möglichkeit, damit Besucher nun auch für einen längeren Zeitraum in Thailand bleiben und dort legal ihrem Onlinebusiness nachgehen können. Auch andere Aufenthaltszwecke werden akzeptiert.

In diesem Artikel zeigen wir dir, welche Voraussetzungen du für das Visum erfüllen musst, was es kostet und wie lange du bleiben darfst. Wir wünschen dir viel Spaß beim Erkunden dieses Visums, was perfekt auf digitale Nomaden zugeschnitten ist.


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Allgemeine Informationen zum Destination Thailand Visa

Das Destination Thailand Visa (DTV) ist im Prinzip der Traum eines jeden digitalen Nomaden. Es ist ab Ausstellung 5 Jahre gültig, erlaubt eine mehrfache Einreise und bei jeder Einreise erhältst du 180 Tage Aufenthaltserlaubnis. Diese lassen sich pro Einreise einmal um weitere 180 Tage verlängern, sodass du bei Bedarf bis zu 360 Tage am Stück in Thailand bleiben kannst.

Und das Besondere an dem Visum: Es ist explizit erlaubt, in Thailand seinem Onlinebusiness nachzugehen. Wenn du Texte schreibst, im Social Media Bereich tätig bist oder einen Onlineshop verwaltest, musst du also keine Angst haben, das Gesetz zu brechen.

Alles, was du für das Visum nachweisen musst, sind 500.000 THB auf deinem Konto (bzw. Gegenwert in EUR oder CHF, ca. 14.000 EUR/CHF) und einen Nachweis für deinen legitimen Aufenthalt.¹ 

Bei dem DTV1 – Workcation ist das beispielsweise eine Gewerbeanmeldung oder ein Arbeitsvertrag, der weltweites Arbeiten ermöglicht.² Dies lässt sich in der Praxis recht leicht nachweisen.

Beim DTV 2 – Thai soft power related activities, etwa der Besuch von Thai-Kochkursen, Muay-Thai-Kursen oder anderen Aktivitäten.³ Ob eine Aktivität passt, hängt im Endeffekt von der Länge ab, ob der Anbieter die nötigen Dokumente – vor allem die Registrierung beim Department of Business Development (DBD) – bereitstellt und ob die Auslandsvertretung die Aktivität anerkennt.

Preislich liegt man für das Visum bei 10.000 THB, in der Realität ist es jedoch mehr. In Deutschland und Österreich zahlt man beim E-Visa System 350 EUR, in der Schweiz 350 CHF.

Wie sind die Bedingungen für das thailändische digitale Nomadenvisum?

Wie bereits erwähnt musst du prinzipiell nur ca. 14.000 EUR auf deinem Konto vorweisen und einen Grund nachweisen, der dich für den langen Aufenthalt qualifiziert. Am einfachsten geht das über das Destination Thailand Visa 1 – Workcation, da hier die Unterlagen klar nachprüfbar sind.

Zudem sieht das Visum ein Mindestalter von 20 Jahren vor. Bist du jünger als das, kannst du nur über das DTV3 – Spouse and children teilnehmen, über das Ehepartner und Kinder bis 20 Jahre sich an das Visum des Partners/Elternteils ranhängen können.⁴

Ein Finanznachweis ist in der Regel für die Kinder nicht nötig – sie laden einfach den Nachweis vom DTV-Inhaber hoch. Nur der „Hauptvisumsinhaber“ muss das Geld nachweisen und bei manchen Auslandsvertretungen auch der Ehepartner.

Hinweis: Gleichgeschlechtliche Ehepartner können aktuell noch KEIN Destination Thailand Visa Spouse and Children beantragen.

Destination Thailand Visa Eckdaten

Welche Unterlagen benötigt man für das Destination Thailand Visa?

Folgende Dinge benötigst du für einen Antrag des Destination Thailand Visa:

  • Mindestalter: 20 Jahre
  • Reisepass: mind. 18 Monate Gültigkeit
  • Passbild: nicht älter als 6 Monate
  • Wohnsitznachweis: Personalausweis oder Meldebescheinigung, bei Ausländern Aufenthaltstitel + Meldebescheinigung
  • Vermögensnachweis: mind. 500.000 THB auf einem Konto (oder Äquivalent in EUR/CHF, aktuell ca. 14.000 EUR/CHF)
  • Unterkunft: Beim Antrag wird nur eine Adresse gefordert, aber kein Dokument
  • Reisedaten: Beim Antrag werden Hin- und Rückflugdatum sowie Flugnummer gefordert, aber kein Dokument (falls keine Rückreise geplant, einfach fiktives Datum wählen)
  • Reisezwecknachweis: Abhängig von Art des DTV
  • Zusätzliche Dokumente: Mögliche Zusätzliche Dokumente, siehe unten

Reisezwecknachweis für das Destination Thailand Visa – Workcation

Wie bereits erwähnt, musst du für das digitale Nomaden Visum (also das DTV1 – Workcation) nachweisen, dass du deine Arbeit online ausführen kannst und darfst. Dies geht zum Beispiel mittels:

  • Für Selbstständige: Gewerbeanmeldung oder bei Freiberuflern Schreiben von Finanzamt
  • Für Angestellte: Arbeitsvertrag, aus dem explizit hervorgeht, dass du weltweit bzw. auch in Thailand deine Tätigkeit ausführen kannst und darfst.

Grundsätzlich ist das DTV2 – Thai soft power eine gute Idee für all jene, die länger nach Thailand wollen, aber kein eigenes Business haben. Es gibt viele Kategorien, die dich theoretisch für eine Aufenthalt qualifizieren:

  • Muay-Thai-Kurse
  • Thailändische Kochkurse
  • Sporttraining
  • Medizinische Behandlungen
  • Seminare
  • Musikfestivals
  • Sprachkurse

Hochladen musst du als Nachweis eine Bestätigung der Teilnahme an der Aktivität (von der Schule oder dem Krankenhaus) und die Firmenregistrierung, oder ein Schreiben des Krankenhauses bzw. medizinischen Zentrums. Aus eigener Erfahrung werden aktuell Muay-Thai-Kurse, Kochkurse, Seminare medizinische Behandlungen und Sprachkurse (nur in Österreich) akzeptiert.

Eine Aktivität, mit der wir gute Erfahrungen gemacht haben – und dessen Konzept wir super finden – ist das Seminar von Discover Thai Nature. Dort findet über 5 Jahre jeden Monat 1 Seminar statt zur Thai Natur, Botanik und dem Essen. Meist sind sie online, vereinzelt aber auch vor Ort in Bangkok oder Chantaburi. Die Unterlagen für die Visumsbeantragung erhältst du hier innerhalb von 15 Minuten.

Akzeptierte Aktivitäten für das DTV Thai Soft Power bei verschiedenen Botschaften / Konsulaten

Unserer Erfahrung mit der Beantragung der DTV Thai Soft Power nach, werden aktuell von den verschiedenen Auslandsvertretungen folgende Ansprüche an die Unterlagen gestellt:

Thailändische Botschaft Berlin: Keine Mindestdauer vorgeschrieben, Bestätigungsschreiben der Koch- oder Muay Thai Schule + Firmenregistrierung oder einmaliger Krankenhaustermin + Einladungsschreiben + Thai ID der Unterschreiben, Sprachkurse werden nicht akzeptiert.

Thailändisches Konsulat München: Langfristiger Kurs mit Möglichkeit zur Verlängerung, Bestätigungsschreiben der Koch- oder Muay Thai Schule + Firmenregistrierung, Sprachkurse werden nicht akzeptiert, keine Auskunft zu Krankenhausterminen.

Wende dich gerne an uns, falls du in einem Bundesland wohnst, für das das Konsulat Frankfurt oder München zuständig ist und du dennoch nur mit kurzem Kurs das DTV Thai Soft Power beantragen möchtest.

Thailändische Botschaft Bern: Aktivität mindestens 1 Woche, Bestätigungsschreiben der Koch- oder Muay Thai Schule + Firmenregistrierung, einmaliger Krankenhaustermin nicht akzeptiert, Sprachkurs werden nicht akzeptiert.

Thailändische Botschaft Wien: Mindestens 4 Monate Kursdauer, Bestätigungsschreiben der Koch-, Muay Thai- oder Sprachschule + Firmenregistrierung (Sprachschule anerkannt vom Bildungsministerium, einmaliger Krankenhaustermin nicht akzeptiert, nur fortlaufende Behandlung, Sprachkurse werden akzeptiert.

Zusätzliche Dokumente für das DTV

Neben den offiziellen Dokumenten können die Auslandsvertretungen auch einige zusätzliche Dokumente fordern. Bei unseren Anträgen haben wir bisher erlebt:

  • Alle Seiten des Reisepasses bei DTV Thai Soft Power
  • Beglaubigung der Heiratsurkunde zur Verwendung im Ausland bei DTV Spouse and Children
  • Einkommensteuererklärung eines vorangegangenen Jahres bei DTV Workcation als Freiberufler

Was kostet das Destination Thailand Visa?

Die Gebühren für das Destination Thailand Visa (DTV) sind verglichen damit, wie lange man damit im Land bleiben dürfte, sehr gering. Der Punkt „Unsere Gebühr“ fällt nur an, wenn wir den Visumsantrag für dich übernehmen.¹⁺⁵

VisatypKostenUnsere Gebühr
DTV in DE & AT350 EUR100 EUR Workcation
DTV in CHF350 CHF100 EUR Workcation

Wie beantragt man das Destination Thailand Visa?

Das Destination Thailand Visa kann nur von außerhalb Thailands beantragt werden. In der Regel geschieht das über das Onlinesystem zur Visabeantragung, dem E-Visa-System

Der Antragsprozess ist für alle Arten des DTV nahezu identisch. Nur bei der Visaauswahl gibt es einen leichten Unterschied und im letzten Schritt musst du beim Hochladen der Dokumente unter 5. jeweils etwas anderes hochladen.

In unserem Artikel zur E-Visa-Beantragung haben wir eine detaillierte bebilderte Schritt-für-Schritt-Anleitung erstellt. Dort gibt es auch Antworten zu häufigen Fragen bezüglich der E-Visa-Plattform.

Hier folgt deshalb nur ein grober Überblick:

  1. Erstelle einen Account auf der Thai E-Visa-Plattform
  2. Klicke auf den blauen Button „Apply for new visa“
  3. Wähle hier die jeweils zutreffenden Angaben aus
  4. Unter „Passport Type“ wählst du „Ordinary Passport“
  5. „Visa Type“ ist „DTV (Destination Thailand Visa)“
  6. „Purpose of Visit“ ist entweder „Workcation“ für die Arbeit, „Thai soft power related activites“ für Aktivitäten oder „Spouse and children“ für die Familie
  7. Auf den nächsten Seiten füllst du die geforderten Infos zum Pass, deinem Wohnsitz und deiner Reise aus
  8. Danach lädst du die jeweils geforderten Dokumente hoch
  9. Mit einem Klick auf „Done“ schließt du den Antrag ab und kannst die wichtigen Angaben noch einmal überprüfen
  10. Zum Schluss gehst du auf „Submit“ und schickst den Antrag ab, indem du die Antragsgebühr via Kreditkarte bezahlst
  11. Du erhältst sofort den Zahlungsbeleg für die Gebühr und nach ca. 2 – 3 Wochen erhältst du dein Visum per E-Mail
  12. Sollte der Antrag falsch ausgefüllt worden sein oder Dokumente fehlen, wirst du darüber per E-Mail benachrichtigt

Wie lange kann ich mit dem DTV in Thailand bleiben?

Beim DTV erhältst du bei jeder Einreise eine Aufenthaltsdauer von 180 Tagen gestempelt, wobei hier bei der Einreise nicht nach Nachweisen für die Aktivität oder deiner Arbeitstätigkeit gefragt wird. Zudem ist eine Verlängerung um 180 Tage in den Immigrationbüros möglich, sodass du bis zu 360 Tage am Stück bleiben kannst.

Insgesamt kannst du so 5 Jahre in Thailand bleiben, wenn auch mit einigen Ausreisen. 

Ein wichtiger Punkt: Solltest du am letzten Tag deiner Visagültigkeit einreisen und darauf bauen, weitere 180 Tage zu erhalten, dann muss ich dich enttäuschen. Es ist ausdrücklich so gedacht, dass man mit diesem Visum nicht länger eine Aufenthaltserlaubnis als die Visagültigkeit erhalten kann.

Wie verlängere ich den Aufenthalt des Destination Thailand Visa?

Die Verlängerung des Destination Thailand Visa funktioniert in der Theorie so, wie in unserem Artikel zur Aufenthaltsverlängerung beschrieben. Allerdings ist in der Praxis noch nicht klar, wie es tatsächlich aussehen wird. Da das Visum erst am 15. Juli neu erschien und noch keine 180 Tage vergangen sind, gibt es noch keine Erfahrungswerte.

Zudem herrscht auch in den verschiedenen Immigrationbüros noch kein Konsens darüber, welche Dokumente vorgelegt werden müssen. Ist beispielsweise ein neuer Aktivitätsnachweis oder das Vorlegen des Arbeitsvertrags notwendig?

Diese Fragen werden sich in Zukunft klären und wir werden hier den Artikel aktualisieren, sobald erste Erfahrungsberichte da sind.


Ein kleines Dankeschön

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Fazit zum Destination Thailand Visa

Das Destination Thailand Visa ist meiner Meinung nach der Traum für alle digitalen Nomaden. Thailand ist seit vielen Jahren sowieso voll mit Leuten, die an ihrem Laptop arbeiten und mittels Education Visa oder Touristenvisa mit mehrfacher Einreise im Land bleiben – und nun ist das legal möglich!

Wichtig ist meiner Meinung nach, dass man wirklich Auslandsgeschäften nachgeht. Thailand ist, aus gutem Grund, sehr streng, wenn es darum geht, lokalen Menschen Jobs wegzunehmen. Arbeitest du also vor Ort für eine thailändische Firma, könnte es kritisch sein.

Solange du aber weiterhin deine Kunden im Ausland bedienst, dich um deinen Onlineshop kümmerst oder Websites betreibst, ist alles okay.

Auch das DTV2 – Thai soft power ist ein unglaublicher Schritt nach vorne, um einen langfristigen Aufenthalt für all jene zu ermöglichen, die noch nicht 50 Jahre alt sind und kein Onlinebusiness haben.


Visaservice

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Quellen (Stand 26.07.2024)

1 Ministry of Foreign Affairs Thailand – New Visa Measures July 2024
2 Königlich Thailändisches Generalkonsulat München – (DTV1) Workcation
3 Königlich Thailändisches Generalkonsulat München – (DTV2) Thai Soft Power
4 Königlich Thailändisches Generalkonsulat München – (DTV3) DTV Spouse and children
5 Royal Thai Embassy Bern – Destination Thailand Visa (DTV)

Häufig gestellte Fragen zum Destination Thailand Visum

Brauche ich eine Krankenversicherung für das Destination Thailand Visum?

Nein, es gibt keine Krankenversicherungspflicht. Aber es ist natürlich trotzdem schlau, eine zu haben. Auslandskrankenversicherungen, die für ca. 60 Tage versichern, gibt es bereits ab 15 EUR pro Jahr.

Muss ich mit dem DTV eine 90 Tage Meldung machen?

Ja, die 90 Tage Meldung bei der Immigration wird weiterhin fällig, alle 90 Tage, die du dich am Stück in Thailand aufhältst. Mehr Infos wie du sie durchführst in unserem Artikel.

Werde ich mit dem Destination Thailand Visa in Thailand steuerpflichtig?

Wenn du das Destination Thailand Visa nutzt, um dich über 180 Tage im Jahr in Thailand aufzuhalten, wirst du steuerpflichtig. Wie hoch deine Steuerlast tatsächlich ausfällt, hängt aber von einigen Faktoren ab, etwa, ob du auch im Ausland (z. B. Deutschland, Österreich, Schweiz) steuerpflichtig bist. Nur die Beantragung des Visums an sich löst noch keine Steuerpflicht aus!

32 Gedanken zu „Destination Thailand Visa – Visum für digitale Nomaden“

    • Hi Werner,

      ja, eine 90 Tage Meldung ist weiterhin notwendig alle 90 Tage im Land. Werde es mal unter „Häufig gestellte Fragen“ hinzufügen, danke.

      Liebe Grüße
      Max

      Antworten
    • Hi Wulf,

      wenn du die 180 Tage überschreitest, dann wird meines Wissens nach auch mit diesem Visum dein Einkommen steuerpflichtig. Wie groß die Besteuerung natürlich ultimativ ausfällt, hängt von einer Reihe von Faktoren ab, unter anderem auch, ob du woanders steuerpflichtig bist, welche Freibeträge für dich gelten usw.

      Liebe Grüße
      Max

      Antworten
  1. Hi Max,
    toller Artikel, danke dafür! Gibt es eine Aussicht auf das DTV Visum ohne einen Wohnsitz zu haben? Ich bin seit 2 Jahren aus D abgemeldet und reise Vollzeit 🙂

    LG
    Anna

    Antworten
    • Hi Anna,

      in Deutschland leider nicht, hier ist die Beantragung nur mit Meldebescheinigung oder Ausweis mit deutscher Adresse möglich. Eventuell aber bei einem anderen Land. Nachbarländer von Thailand gehen auf jeden Fall, von Erfolg in Spanien habe ich auch schon mal gehört.

      Ich wünsche dir viel Glück bei deinem Vorhaben! 🙂

      Ganz liebe Grüße
      Max

      Antworten
    • Hi Anna,

      kurze Ergänzung dazu, weil ich grade Antwort aus München erhalten habe:

      In Berlin ist es nicht möglich. In München ist es hingegen möglich, wenn du die deutsche Staatsbürgerschaft hast und dann könntest du als Nachweis, dass du in Deutschland bist, ein Flugticket (ich nehme an nach Thailand) mit Abflugort Deutschlang hochladen.

      Liebe Grüße
      Max

      Antworten
    • Hi Marco,

      entschuldige bitte die späte Antwort, dein Kommentar ist im Spam-Ordner gelandet.

      Also den Führerschein kannst du auf jeden Fall machen!

      Für die Kontoeröffnung bietet dieses Visum aber meines Wissens nach keine Vorteile und wird eher wie eine normales Touristenvisum behandelt. Sprich, entweder gehst du lange auf die Suche nach einer Bank, die eh auch mit Touristenvisum ein Konto eröffnen würde (eher selten) oder du nutzt eine Agentur.

      Liebe Grüße
      Max

      Antworten
  2. Hey, ich arbeite als Daytrader, daher keine Gewerbeanmeldung oder ähnliches. da Steuern direkt per Kapitalertragssteuer abgeführt werden. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit das Visum zu beantragen. Und sollte es abgelehnt werden, sind die 350€ dann futsch?

    Antworten
    • Hi Bernd,

      für deine Daytrader-Aktivitäten sehe ich da leider wenig Erfolgsaussicht. Allerdings kannst du es mit einem Thai Soft Power Visa probieren. Das haben wir bereits mit einem Tageskochkurs und einmaligen Krankenhaustermin beantragt.

      Wenn du einen Fehler bei der Eingabe deiner Reisepassdaten machst, ist das Geld leider weg. Genügt der Botschaft / dem Konsulat dein hochgeladener Aktivitätsnachweis nicht, dann fordern sie in der Regel einige Male etwas nach, bevor sie den Antrag stornieren.

      Liebe Grüße
      Max

      Antworten
  3. Hallo,
    ich bin Pensionär und für das Rentnervisum noch zu jung. Gibt es dafür Infos/Erfahrungen? Von der Logik her kann ich ja nicht noch mehr remote arbeiten als als Pensionär…

    Antworten
    • Hi Alex!

      Also als Pensionär könntest du ja trotzdem ein Gewerbe haben, das verbietet dir ja glaube ich keiner.

      Aber ansonsten könntest du natürlich auch das DTV – Thai Soft Power nutzen und über einen Koch-/Muay Thai Kurs oder einen Krankenhaustermin das Visum beantragen.

      Liebe Grüße
      Max

      Antworten
  4. Hallo Max,

    Super Artikel, die Vorfreude steigt 🙂

    Meine Frage bezieht sich auf dem Nachweis der 500.000 Baht:

    Muss dieser Nachweis von einem Konto stammen, oder ist auch bekannt, dass Investitionen zum Beispiel in Aktien, bzw. weltweite ETFs zählen?

    (Also könnte auch ein Auszug von meinem Depot genügen ?)

    Viele grüße aus Brasilien
    ~Tobi

    Antworten
  5. Hallo Max,

    ich habe eine Frage bezüglich der 500.000 baht, müssen diese nur beim einreichen des Visums nachgewiesen werden und dann kann man es ausgegeben oder muss man das Geld den ganzen Aufenthalt über auf den Konto haben.

    Die zweite Frage ist wegen des Aufenthalts, reicht es für den Anfang z.B. 2 Wochen eine Unterkunft zu nehmen und später diese zu Ändern oder muss man im Vorhinein eine Langfristige Unterkunft haben?

    Meine Frage bezieht sich auf das DTV für Muay Thai Kurse.

    Liebe Grüße aus Wien
    Stefan

    Antworten
    • Hi Hiran,

      der Finanznachweis muss aktuell nur beim Beantragen des Visums erbracht werden, das geht auch in EUR auf deinem Konto. Nach Ausstellung kannst du über das Geld verfügen wie du möchtest.

      Für das Visum musst du nur eine Angabe zur Unterkunft machen und keinen Nachweis hochladen. Demzufolge kannst du einfach erst mal etwas buchen, aber wenn sich dann deine Pläne ändern und du woanders wohnst, ist das kein Problem. Im Prinzip musst du nicht einmal etwas buchen, sondern kannst einfach deine geplante Unterkunft angeben.

      Liebe Grüße aus Cottbus
      Max

      Antworten
  6. Kann ich das Visum in Deutschland beantragen und dann während der bearbeitung schon nach Thailand einreisen? Könnte zeitlich knapp bei mir werden. das es bis zu meinem Flug nur noch 14 Werktage sind.

    Antworten
    • Grüße dich Andy,

      das kannst du machen. Allerdings kann es sein, dass sie nach Kopien JEDER Seite im Pass fragen, um zu überprüfen, ob du aktuell in Thailand bist. Ich weiß nicht, wie sie da reagieren, wenn du zwar zur Antragstellung in DE warst, jetzt aber schon in TH. Das kam bei uns bisher aber nur bei DTV Thai Soft Power mal vor.

      Liebe Grüße
      Max

      Antworten
  7. Hey und vielen Dank erstmal für die nützlichen Infos.

    Wisst ihr, wie lange das eigene Gewerbe schon angemeldet sein muss und ist das zwingend in Deutschland nötig, oder könnte mein Firmensitz auch in einem anderen Land sein?

    Viele Grüße
    Anja

    Antworten
    • Hi Anja,

      das kann ich dir leider beides aktuell nicht genau beantragen. Aber frag doch einfach mal bei deiner zuständigen Auslandsvertretung nach! Das kürzeste Gewerbe, mit dem wir es bisher beantragt haben, war 8 Monate alt.

      Liebe Grüße
      Max

      Antworten
  8. Ich habe das DTV1 Visum beantragt and werde nun nach einem aktuellen Steuerbescheid gefragt. Ich arbeite seit Jahren als Freelancer im Ausland and habe aus diesem Grund in Deutschland keine Steuern gezahlt.

    Habt ihr Erfahrungen damit oder einen guten Rat?

    LG
    Susann

    Antworten
    • Hi Susann,

      wenn bei unseren Visaanträgen von Freiberuflern nach dem Steuerbescheid gefragt wird, dann laden wir den natürlich hoch. Du kannst ja noch ein Extrablatt erstellen und am Anfang einfügen, in dem du sagst, dass du aus dem Ausland arbeitest – eventuell zahlst du ja sogar da Steuern und kannst das nachweisen.

      Liebe Grüße
      Max

      Antworten
  9. Hi Max,

    wenn ich stets rechtzeitig vor Ablauf von 180 Tagen ausreise und wieder einreise (Nachbarland), bin ich nicht in Thailand steuerpflichtig, richtig? Aber bin ich dann überhaupt in Deutschland steuerpflichtig, wenn ich mich dort (an meiner Meldeadresse) nicht mehr aufhalte?

    Angenommen ich bleibe in Deutschland steuerpflichtig: wie ist das mit der Lohnbescheinigung? Die stellt mir mein Arbeitgeber ganz normal aus? Wie ist es mit den Abgaben für die Sozialversicherung?

    Ganz grundsätzlich ist mein Arbeitgeber bereit, das Arbeiten aus Thailand zu ermöglichen. Er möchte aber so wenig formellen Aufwand wie möglich damit haben.

    Gruß,
    Markus

    Antworten
    • Hi Markus,

      sobald du dich über 180 Tage IM JAHR – nicht am Stück – in Thailand aufhältst, bist du dort steuerpflichtig.

      Ob du in Deutschland steuerpflichtig bist, hängt in erster Linie davon ab, ob du dort deinen Lebensmittelpunkt hast. Das kann bereits so ausgelegt werden, wenn du Schlüsselgewalt zu einer Wohnung hast, oder ich meine, wenn du öfters mal 3 Wochen am Stück in DE bist.

      Zu sonstigen steuerlichen Fragen bezüglich Besteuerung deines deutschen Lohns im Ausland, würde ich dich tatsächlich auf andere Blogs verweisen, da wir dazu noch keinen Artikel haben.

      Liebe Grüße
      Max

      Antworten
  10. Hi Max,

    braucht man tatsächlich schon einen gebuchten Hinflug zum Zeitpunkt der Antragstellung, ohne sicher zu wissen, dass man das DTV bekommt?

    Viele Grüße,
    Markus

    Antworten

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