Wer sich mit einer Auswanderung nach Thailand oder einem längeren Aufenthalt beschäftigt, stolpert früher oder später über den Begriff Thailand Jahresvisum. Dass damit umgangssprachlich nicht immer ein Visum gemeint ist, sorgt oftmals für Verwirrung.
In diesem Artikel erklären wir dir, was das Thailand Jahresvisum wirklich ist (und was nicht), wie du es erhältst, welche Vorteile es bietet und welche Besonderheiten es zu beachten gibt. Viel Spaß beim Lesen!
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Inhaltsverzeichnis
Begriffsklärung: Was ist das Thailand Jahresvisum?
Meiner Auffassung nach handelt es sich beim Thailand Jahresvisum einzig um das Non-Immigrant (O-A) Longstay, welches 1 Jahr gültig ist und mit dessen Nutzung du bei Einreise in Thailand bis zu 365 Tage Aufenthaltserlaubnis erhalten kannst.
Dieses Visum wird von der Auslandsvertretung – Konsulat oder Botschaft – im jeweiligen Land der Beantragung ausgestellt und kann nicht in Thailand beantragt werden.
Die Jahresaufenthaltserlaubnis / „Extension of Stay“
In Thailand selbst kannst du, basierend auf einigen Visaarten – wie dem Non-Immigrant (O) Retirement oder Non-Immigrant (O) Family – bei der Immigration eine 1-jährige Aufenthaltsverlängerung beantragen. Der englische Begriff dafür lautet Extension of Stay.
Dabei handelt es sich jedoch nicht um ein Visum, sondern um eine Verlängerung deiner Aufenthaltserlaubnis, die du bei Einreise in Thailand erhalten hast. Diese Aufenthaltsverlängerung kann nicht bei einer Auslandsvertretung beantragt werden, sondern nur bei einem Büro der Immigration.
Während ein Non-Immigrant (O-A) Longstay Visum mehrfache Einreise bietet und nicht verfällt, wenn du in Thailand während des Gültigkeitszeitraumes ein- oder ausreist, verfällt deine Aufenthaltserlaubnis bei einer Ausreise. Die Ausnahme: Wenn du vor Ausreise einen Re-Entry Permit beantragst, bleibt die Aufenthaltserlaubnis bestehen.
Wenn im weiteren Verlauf des Artikels vom Jahresvisum die Rede ist, ist damit das Non-Immigrant (O-A) Longstay gemeint. Wird der Begriff Jahresaufenthaltserlaubnis oder Jahresverlängerung genutzt, handelt es sich um die Extension of Stay um 1 Jahr, welche gerne von Auswanderern in Thailand genutzt wird.
Das Non-Immigrant (O-A) Longstay
Das Non-Immigrant (O-A) Longstay ist, wie oben schon erwähnt, das eigentliche Thailand Jahresvisum (für Rentner). Damit kannst du bis zu einem Jahr am Stück in Thailand bleiben und bei guter Planung sogar einen Aufenthalt von knapp 2 Jahren in Thailand realisieren, allerdings mit mindestens einer Ausreise zwischen drin.
| Visagebühren | 175 EUR / 185 CHF |
| Gültigkeitszeitraum | 1 Jahr ab Ausstellung |
| Genehmigte Aufenthaltsdauer | Bis zu 365 Tage* |
| Einreisetyp | Mehrfache Einreise |
| Mindestalter | 50 Jahre |
*Die genehmigte Aufenthaltsdauer ist beim Non-Immigrant (O-A) abhängig von der Krankenversicherung, mehr Infos weiter unten
Voraussetzungen für das Longstay Jahresvisum Thailand
Wie beim Non-Immigrant (O) Retirement – dem thailändischen Rentnervisum – kann das Non-Immigrant (O-A) Longstay nur beantragt werden, wenn man bereits 50 Jahre alt ist. Zudem gibt es weitere Voraussetzungen:
- Vermögensnachweis: Es muss ein Vermögensnachweis über umgerechnet mind. 800.000 THB erbracht werden. Dies kann auch über deutsche, österreichische und schweizer Konten erfolgen, meist muss das Guthaben aber bereits seit mind. 3 Monaten bestehen. Akzeptiert werden liquide Mittel in Form von Giro-, Tages- und Festgeldkonten, und in Bern akzeptieren sie auch Bitcoin.
Die andere Option ist ein Einkommensnachweis, äquivalent zu 65.000 THB. Dies kann aus aktivem Arbeitseinkommen stammen, aber auch Rente, Pension, Altersteilzeitgehalt etc.
Zudem ist bei manchen Auslandsvertretungen auch ein Kombinationsverfahren aus Einkommen und Kontostand möglich, wobei der Jahresbetrag umgerechnet 800.000 THB erreichen muss. Dies am besten im Einzelfall nachfragen – oder eine Agentur wie uns nutzen, die sich damit auskennt. - Krankenversicherung: Um das Non-Immigrant (O-A) Longstay Visum beantragen zu können, muss eine Krankenversicherung vorgewiesen werden, die im Krankheitsfall mindestens 100.000 USD oder 3.000.000 THB bezahlt.
Dies kann eine thailändische oder nicht-thailändische Versicherung sein. Aber wichtig ist, dass die Versicherung sowohl eine englischsprachige Versicherungsbestätigung erstellt, als auch das Foreign Insurance Certificate ausfüllt. - Gesundheitszeugnis: Des Weiteren wird ein Gesundheitszeugnis benötigt, welches ein Arzt ausfüllen muss und zur Antragstellung maximal 3 Monate alt sein darf. Darin steht im Prinzip nur, dass man keine Lepra, Tuberkulose, Elephantiasis, Drogenabhängigkeit oder Syphilis im Tertiärstadium hat.
Die Auslandsvertretungen jedes Landes haben dabei leicht unterschiedliche Vordrucke und die Botschaft in Wien stellt zusätzliche Anforderungen, siehe weiter unten:
Deutschland (hier herunterladen)
Österreich (hier herunterladen)
Schweiz (hier herunterladen)
- Führungszeugnis / Strafregisterauszug: Du benötigst zudem ein Führungszeugnis (DE) bzw. eine Strafregisterbescheinigung (AT) bzw. einen Strafregisterauszug (CH). Dieses darf zur Antragstellung ebenfalls maximal 3 Monate alt sein.
- Wohnsitz im jeweiligen Land: Das Non-Immigrant (O-A) Longstay kann nur in einem Land beantragt werden, wo du eine permanente Aufenthaltserlaubnis hast oder dessen Staatsbürger du bist. In der Praxis bedeutet das, dass Deutsche in Deutschland beantragen, Österreicher in Österreich und Schweizer in der Schweiz.
Wichtiger Hinweis, falls du mehrere Vornamen hast: Achte darauf, dass deine Namen vollständig im Gesundheitszeugnis und den Versicherungspapieren aufgeführt sind. Gerade die thailändische Botschaft in Berlin fordert Dokumente nach, wenn dies nicht der Fall ist.
Besonderheiten beim Jahresvisum Thailand für Deutsche
In Deutschland gibt es sowohl das einfache als auch das erweiterte Führungszeugnis. Für das Non-Immigrant (O-A) Longstay benötigst du in Deutschland das einfache Führungszeugnis, welches du bei deiner Gemeinde oder online beantragen kannst.
Ein erweitertes Führungszeugnis, wie es auf der Seite des Konsulats München dargestellt ist, wird nicht benötigt.
Besonderheiten beim Jahresvisum Thailand für Österreicher
Während Deutsche und Schweizer ihr Gesundheitszeugnis einfach vom Hausarzt (oder einem anderen Arzt) ausstellen lassen können, hat die thailändische Botschaft in Wien höhere Anforderungen.
- Entweder du lässt das Gesundheitszeugnis von einem Landeskrankenhaus ausstellen,
- oder du lässt es von deinem Arzt ausstellen, danach vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und anschließend dem Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten (Außenministerium) beglaubigen.
Tatsächlich ist Option 2 ein recht eingespieltes Verfahren, das, wenn man die richtige Ansprechperson findet, nur wenig Zeit in Anspruch nimmt. Du sendest das Dokument einfach an das Gesundheitsministerium, nach Beglaubigung wird es von dort aus an das Außenministerium weitergeleitet und zum Schluss zu dir geschickt. Die Gebühren betragen rund 45 EUR.
Eine weitere Besonderheit in Österreich ist, dass das Non-Immigrant (O) Retirement Visum nur beantragt werden kann, wenn man tatsächlich schon in Rente ist. Als Alternative für einen längeren Aufenthalt für Rentner kommt dann nur das Non-Immigrant (O-A) Longstay in Frage.
Besonderheiten beim Jahresvisum Thailand für Schweizer
In der Schweiz herrscht ein Krankenversicherungssystem, bei dem es eine Grundversicherung gibt, aber oftmals auch Zusatzversicherung bei der gleichen Krankenkasse hinzugebucht werden (können).
Meiner Erfahrung nach ist es deshalb oft auch möglich, bei diesen Versicherungen die benötigten Versicherungsnachweise inklusive Foreign Insurance Certificate (FIC) zu erhalten.
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Die Jahresaufenthaltserlaubnis / Jahresverlängerung basierend auf dem Non-Immigrant (O-A) Longstay
Wer in Thailand bei der Immigration eine Jahresverlängerung (Extension of Stay) basierend auf seinem Non-Immigrant (O-A) Longstay Visum beantragen möchte, benötigt erst einmal die gleichen Unterlagen wie bei der Verlängerung basierend auf dem Non-Immigrant (O) Retirement:
- Reisepass
- Kopie der Datenseite des Reisepasses
- Kopie der Passseite mit Einreisestempel des Non-Immigrant (O-A)
- Non-Immigrant (O-A) Visa Bestätigung vom E-Visa-System
- TDAC-Meldung (Digitale Einreisekarte)
- TM.30-Meldung
- Mietvertrag für Apartment / Haus in Thailand
- Ausgefülltes TM.7 Formular (hier mehr Details, schreibe „365 days“ und als Grund zum Beispiel „longer stay in retirement“)
- Passfotos (nicht älter als 6 Monate)
- Finanznachweis (800.000 THB auf Thai Konto seit 2 Monaten oder 65.000 THB bescheinigtes Einkommen durch die Botschaft / Konsulat des jeweiligen Landes)
- Handgemalte Karte von der Unterkunft zur Immigration
Nicht immer werden alle diese Unterlagen gefordert, manchmal aber auch mehr. Das am besten bei der Immigration rechtzeitig in Erfahrung bringen.
Es gibt aber einen gravierenden Unterschied: Du bist in der Pflicht, eine Krankenversicherung nachzuweisen. Dafür hast du drei Optionen:
- Du weist eine thailändische Versicherung aus der TGIA-Liste nach
- Deine nicht-thailändische Krankenversicherung muss von der Botschaft des jeweiligen Landes bestätigt oder die Unterlagen durch einen Notar und das Ministry of Foreign Affairs (Thai Außenministerium) bestätigt werden
- Falls dich keine Versicherung nimmt, kannst du auch 2 Monate vor Beantragung der Verlängerung 3.000.000 THB auf ein Thai Konto einzahlen und die Ablehnung muss von der Versicherung bestätigt werden
Mir sind persönlich keine Fälle bekannt, bei denen Methode 2 & 3 funktioniert haben, und wer Thailand kennt, der weiß, dass komplizierte Regelungen in den meisten Fällen dazu führen, dass sie nicht angewendet werden, sondern auf die einfache Variante verwiesen wird – die Thai Versicherung.
Die 13 Thai-Versicherungen gemäß der TGIA-Liste, die für Aufenthaltsverlängerung basierend auf dem Thai Jahresvisum O-A Longstay in Frage kommen, sind:
- Muang Thai Life Assurance
- AXA Insurance
- Allianz Ayudhya General Insurance
- LMG Insurance
- The Falcon Insurance
- The Thai Setakij Insurance
- The Viriyah Insurance
- The Navakij Insurance
- Thai Health Insurance
- Thaivivat Insurance
- Bangkok Insurance
- Dhipaya Insurance
- Pacific Cross Health Insurance
Thai Versicherungen sind nicht grundsätzlich schlechter als nicht-thailändische Versicherungen. Jedoch hast du eben den Zwang, eine Krankenversicherung nachweisen zu müssen, was bei der Verlängerung basierend auf einem Non-Immigrant (O) nicht der Fall ist.
Deshalb meine Empfehlung: Wer kann, sollte eine Jahresaufenthaltserlaubnis nicht auf Basis eines Non-Immigrant (O-A) Longstay Visums beantragen, es sei denn, er wählt für seine Krankenversicherung in Thailand eh eine der genannten 13 Unternehmen.
Thailand Jahresvisum Kosten
Das Non-Immigrant (O-A) Longstay kostet bei den Auslandsvertretungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz unterschiedlich viel:
| Beantragungsort | Kosten | Unsere Gebühr |
| Deutschland / Österreich | 175 EUR | 80 EUR |
| Schweiz | 185 CHF | 80 EUR |
Vorteile eines Thailand Jahresvisums
Das Non-Immigrant (O-A) Thailand Jahresvisum bietet einige Vorteile, etwa weniger Bürokratie oder ein besseres Finanzmanagement.
(Fast) keine Bürokratie in Thailand
Mit dem Non-Immigrant (O-A) Longstay Visum kannst du direkt bei Einreise bis zu 365 Tage in Thailand bleiben und musst vor Ort keine Aufenthaltsverlängerung bei der Immigration beantragen. Einzig die 90 Tage Meldung fällt an, wenn du 90 Tage (oder 180/270/360 usw.) am Stück im Land bist.
Keine Einzahlung aufs Thaikonto in Thailand benötigt
Wer in Thailand die Jahresaufenthaltserlaubnis beantragen möchte und nicht die Option des Einkommensnachweises nutzen kann, muss 800.000 THB auf ein Thai Konto einzahlen, dieses 2 Monate liegen lassen und kann dann erst die Aufenthaltserlaubnis beantragen. Mit dem echten Thai Jahresvisum kannst du einfach dein deutsches, österreichisches, schweizerisches oder anderes Konto für den Nachweis verwenden – und ebenfalls ein Jahr bleiben.
So kannst du nicht nur bessere Zinsen auf dein Guthaben erhalten, sondern sparst dir gleichzeitig noch die Eröffnung eines Thai Bankkontos, was in manchen Gegenden sehr nervenaufreibend ist.
Bis zu 2 Jahre Aufenthalt möglich
Das Non-Immigrant (O-A) Longstay ist 1 Jahr gültig, bietet mehrfache Einreise und du erhältst bei jeder Einreise bis zu 365 Tage Aufenthaltserlaubnis, sofern deine Krankenversicherung solange gültig ist.
Das bedeutet, wenn du in den letzten Tagen deiner Visumsgültigkeit noch einmal aus- und wieder einreist (und eine gültige KV mit der nötigen Länge besitzt), du noch einmal 365 Tage Aufenthaltserlaubnis erhältst und so auf fast 2 Jahre kommst.
Wenn du in diesen 365 Tagen jedoch noch ein- und ausreisen möchtest, ohne dass die Aufenthaltserlaubnis verfällt, benötigst du einen Re-Entry-Permit.

Mögliche Lösung für Familien
Ist ein Ehepartner noch nicht 50 Jahre alt, so kann er sich „an das Non-Immigrant (O-A) Longstay dranhängen“. Dafür muss der eigentliche Antragsteller sein Non-Immigrant (O-A) Longstay Visum genehmigt bekommen und anschließend kann das Non-Immigrant (O) Non-Thai Family Visum für den U50-Partner beantragt werden. Auch Kinder unter 20 Jahren können auf diese Weise in Non-Immigrant (O) Non-Thai Family Visum beantragen.
Welche Voraussetzungen für die Verlängerung in Thailand bestehen, ob Unterlagen übersetzt und beglaubigt werden müssen, ist bei der jeweils zuständigen Immigration der Provinz, in der du sein wirst, nachzufragen. Jede handhabt diese Kombination etwas anders. Gerne übernehmen wir die Beantragung und Informationsbeschaffung.
Einfache Lösung für Reiselustige
Wer Thailand oder Südostasien erst einmal erkunden möchte, für den kann das Non-Immigrant (O-A) Longstay Visum aufgrund der mehrfachen Einreise eine gute Option sein. Thailand wird so zur Basis und von dort aus können unbekümmert andere Länder besucht werden.
Oftmals anerkannt für den 5-Jahres-Führerschein
Wer einen 2 Jahre gültigen Thai-Führerschein hat, kann diesen auf eine 5 Jahre gültige Version verlängern – vorausgesetzt, er hat das passende Visum bzw. die passende Aufenthaltserlaubnis. Üblicherweise wird ein Non-Immigrant (O-A) Longstay als passend angesehen.
Nachteile des Jahresvisums für Thailand
Auch wenn das Jahresvisum für Thailand viele Vorteile bietet, so hat es doch einige Nachteile. Dazu zählt die eingangs höhere Bürokratie im Land der Antragstellung.
Mehr Bürokratie im Land der Antragstellung
Obwohl du in Thailand mit dem Non-Immigrant (O-A) Longstay recht wenig Bürokratie zu befürchten hast, musst du die Bürokratie vorab im Land der Antragstellung bewältigen. Bei diesem Visum gibt es hohe Anforderungen hinsichtlich der benötigten Unterlagen.
Allerdings kannst du diese Anforderungen oftmals in deiner Landessprache und von Zuhause aus erledigen, was für viele bequemer ist als auf Englisch oder Thai in unbekannter Umgebung.
Krankenversicherungspflicht
Für den Visumsantrag muss eine Krankenversicherung nachgewiesen werden und diese auch das Foreign Insurance Certificate (FIC) ausfüllen. Manche Versicherungen tun sich gerade bei Letzterem schwer und müssen etwas öfter daran erinnert werden, dass man das benötigt.
Die Versicherungspapiere werden zudem bei der Einreise überprüft und entsprechend ihrer Gültigkeit wird die Aufenthaltserlaubnis gewährt. Auch wenn meiner Meinung nach jeder eine Versicherung bei seinen Reisen haben sollte, so ist dies doch für manch einen eine unliebsame Anforderung.
Ein kleines Dankeschön
Haben dir die Informationen weitergeholfen? Falls du Danke sagen oder uns unterstützen möchtest, kannst du uns gerne auf ein Essen einladen!
Danke dir schon einmal ❤️-lich!
Fazit: Das Non-Immigrant (O-A) Longstay ist als Thailand Jahresvisum eine gute Option
Egal, ob du Thailand erst einmal kennenlernen, mit U50 Ehepartner auswandern oder im Urlaub den Kopf frei von Bürokratie haben möchtest: Es gibt viele Gründe, die für das Thailand Jahresvisum sprechen.
Noch einmal zur Erinnerung: Das einzige Jahresvisum ist das Non-Immigrant (O-A) Longstay und wird von einer Auslandsvertretung wie der königlich thailändischen Botschaft in Berlin, Wien oder Bern ausgestellt. Was man in Thailand bei der Immigration beantragt ist die Jahresaufenthaltserlaubnis oder Jahresverlängerung – Extension of Stay.
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Häufig gestellte Fragen
Gibt es ein Jahresvisum in Thailand für Leute unter 50 Jahre?
Unter 50-Jährige können nicht direkt ein Jahresvisum für Thailand beantragen. Sie haben aber beispielsweise die Option, ein Education Visa zu beantragen, mit dem Sie in Thailand etwa einen Sprachkurs besuchen und durch die Aufenthaltserlaubnis auch ein Jahr oder länger bleiben können.
Hat man beim Jahresvisum Thailand als Verheirateter Vorteile?
Nein, beim Jahresvisum Thailand, dem Non-Immigrant (O-A) Longstay, hat man als Verheirateter keine Vorteile. Bei der Beantragung der Jahresaufenthaltserlaubnis hingegen schon, da man dann nur einen Vermögensnachweis in Höhe von 400.000 THB erbringen muss bzw. 40.000 THB beim Einkommensnachweis.
Muss man für das Non-Immigrant (O-A) Longstay bereits in Rente sein?
Nein, für das Non-Immigrant (O-A) Longstay muss man noch nicht in Rente sein. Es gibt lediglich ein Mindestalter von 50 Jahren und natürlich die Voraussetzungen bezüglich Vermögen, Krankenversicherung und sonstigen Dokumenten.
Kann ich das Jahresvisum Thailand auch in Thailand beantragen?
Nein, das Jahresvisum Thailand Non-Immigrant (O-A) Longstay kann man nicht in Thailand beantragen, nur in seinem Wohnsitzland. Die Jahresaufenthaltsverlängerung bzw. Jahresaufenthaltserlaubnis hingegen beantragt man in Thailand beim Immigration Büro der jeweiligen Provinz, in der man sich aufhält.
Kann man den Einkommensnachweis für das Longstay Visum auch mit Gehalt erbringen?
Ja, den Einkommensnachweis für das Non-Immigrant (O-A) Longstay Visum kannst du auch mittels Gehaltsnachweisen erbringen, es muss nicht zwingend Rente oder Ruhestandsgehalt sein.
Quellen (Stand 7.10.2025)
1 Königlich Thailändisches Generalkonsulat Frankfurt – Non-Immigrant (O – A)
2 Königlich Thailändische Botschaft Bern – Required Documents: Non-Immigrant (OA)
3 Königlich Thailändisches Generalkonsulat München – Purpose of Visit : Long-stay for foreigners aged over 50 (O-A)
4 Royal Thai Embassy in Vienna – Non-Immigrant O-A (Long Stay) Visa
5 Immigration Bureau Royal Thai Police – Criteria for Consideration of Granting an Alien’s Extension of Stay in the Kingdom for Retirement
6 Thai General Insurance Association – Non – Immigrant Visa „O-A“

Max ist leidenschaftlicher Thailandfan, spricht die Landessprache und ist immer für einen Witz zu haben. Die meiste Zeit verbringt er in Chiang Mai, erkundet aber regelmäßig auch andere Regionen Thailands. Er ist beruflich Texter und Übersetzer und telefoniert in seiner Freizeit gerne mit seinen Freunden.
Wau , Euer Visa Service ist ist habt alle meine Fragen direkt beantwortet. Es hat keine Woche gedauert und mein Visa war durch. Nochmals Danke immer gerne wieder .
Lg ,Christoph
Hi Christoph,
danke dir vielmals für das Lob und sehr gerne! 🙂
Liebe Grüße
Max