Zuletzt aktualisiert am: 24.01.2025
Als Rentner (sprich als über 50-Jähriger) kannst du mit den nötigen Mitteln leicht 90 Tage, ein Jahr oder für immer in Thailand bleiben. In diesem Artikel zeigen wir dir, wie die Beantragung des Rentnervisum Thailand funktioniert.
Konkret erfährst du die Schritte für das Non-Immigrant (O) Retirement und Non-Immigrant (O-A) Longstay Visum. Zudem lernst du, wie du vor Ort in Thailand bei der Immigration die 1-jährige Aufenthaltserlaubnis erhältst.
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Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen zum Rentnervisum Thailand
Das Rentnervisum wird von vielen gerne genutzt, die ihren Ruhestand in Thailand verbringen möchten. Aber auch für den (langen) Winterurlaub eignet es sich hervorragend. Dabei gibt es im Prinzip zwei Visa, die als thailändisches Rentnervisum in Frage kommen.
Das Non-Immigrant (O) Retirement Visa würde ich als das einfache Rentnervisum bezeichnen. Damit kannst du 90 Tage im Land bleiben und die Anforderungen hinsichtlich der Dokumente für den Visumsantrag sind überschaubar.
Beim Non-Immigrant (O-A) Longstay Visa werden hingegen schon mehr Unterlagen gefordert, beispielsweise auch ein Führungs- und Gesundheitszeugnis. Das Visum hat eine Gültigkeitsdauer von 365 Tagen und erlaubt eine mehrfache Einreise.
Bei jeder Einreise wird dir eine Aufenthaltsdauer gemäß der Gültigkeit deiner Krankenversicherung in den Pass gestempelt, maximal 365 Tage. Dadurch kannst du mit guter Planung fast zwei Jahre im Land bleiben, wenn du kurz vor Ablauf des Visums ausreist und dann erneut einreist.
Für beide Visaarten lässt sich bei einer Immigration in Thailand die 1-jährige Aufenthaltsverlängerung (Extension of Stay Based on Retirement) beantragen. Damit kannst du dann ein Jahr in Thailand bleiben. Gekoppelt mit Re-Entry Permits sind sogar Ausreisen ohne Verlust des Aufenthaltsstatus möglich.
Non-Immigrant (O) vs. Non-Immigrant (O-A) – was ist besser?
Hier eine kurze Auflistung, welches Visum meiner Meinung nach für welche Fälle besser geeignet ist.
Für einen Urlaub zwischen 60 und 90 Tagen ist das Non-Immigrant (O) Retirement eine gute Wahl. Es kostet gerade einmal 70 EUR und du kannst den ganzen Visakram von Zuhause aus erledigen und musst nicht zu einer Immigration.
Wenn du nach Thailand auswandern möchtest, empfehle ich ebenfalls das Non-Imm (O) und die anschließende Verlängerung im Land. Dabei musst du vergleichsweise wenige Dokumente vorlegen und erhältst für 1900 THB 1 Jahr Aufenthaltsgenehmigung.
Das Non-Immigrant (O-A) Longstay Visum lohnt sich meiner Meinung nach nur dann, wenn du Thailand mal für einen längeren Zeitraum als Auswanderungsort “erkunden” möchtest. Immerhin kannst du im Idealfall fast zwei Jahre bleiben. Die Verlängerung darauf aufbauend würde ich aber nicht empfehlen, aufgrund des Erfordernis einer Thai Krankenversicherung.
Wie sind die Bedingungen für das thailändische Rentnervisum?
Die Anforderungen für die beiden Visa unterscheiden sich leicht. Was jedoch gleich ist, dass sie erst ab einem Alter von 50 Jahren beantragt werden können. Zudem musst du einen Mittelnachweis bringen, aus dem entweder ein bestimmtes Vermögen oder ausreichende Renteneinkünfte hervorgehen.
Welche Unterlagen benötigt man für das Non-Immigrant (O) Retirement Visum?
Folgende Dinge brauchst du für das Non-Immigrant (O) Retirement Visum [1] – es ist kein Krankenversicherungsnachweis nötig:
- Mindestalter: 50 Jahre
- Reisepass: mindestens 6 Monate Gültigkeit ab Tag der Einreise
- Passbild: nicht älter als 6 Monate
- Wohnsitznachweis: Personalausweis oder Meldebescheinigung, bei Ausländern Aufenthaltstitel + Meldebescheinigung
- Vermögensnachweis: mind. 800.000 THB Gegenwert auf einem Konto (oder Äquivalent in EUR, aktuell ca. 22.700 EUR / CHF) ODER 65.000 THB Gegenwert Rente (oder Äquivalent in EUR, aktuell ca. 1840 EUR / CHF, kann Kombination aus staatlicher Rente und Betriebsrente sein)
- Unterkunft: Beim Antrag wird nur eine Adresse gefordert, aber kein Dokument
- Reisedaten: Beim Antrag werden Hin- und Rückflugdatum sowie Flugnummer gefordert, aber kein Dokument (falls keine Rückreise geplant, einfach fiktives Datum wählen)
Hinweis für Österreich: In Österreich kannst du das Non-Immigrant (O) Retirement Visum erst beantragen, wenn du tatsächlich Rentner bist. Ansonsten musst du das Non-Immigrant (O-A) Longstay Visum beantragen.
Welche Unterlagen benötigt man für das Non-Immigrant (O-A) Longstay Visum?
Diese Unterlagen benötigst du für das Non-Immigrant (O-A) Longstay Visum [2]:
- Mindestalter: 50 Jahre
- Reisepass: mindestens 18 Monate Gültigkeit ab Tag der Einreise
- Passbild: nicht älter als 6 Monate
- Wohnsitznachweis: Personalausweis oder Meldebescheinigung, bei Ausländern Aufenthaltstitel + Meldebescheinigung
- Vermögensnachweis: mind. 800.000 THB Gegenwert auf einem Konto (oder Äquivalent in EUR, aktuell ca. 22.700 EUR / CHF) ODER 65.000 THB Gegenwert Rente (oder Äquivalent in EUR, aktuell ca. 1840 EUR / CHF, kann Kombination aus staatlicher Rente und Betriebsrente sein)
- Ärztliches Attest: Aus dem Wohnsitzland, nicht älter als 3 Monate (Vorlage)
- Krankenversicherung: Mindestens 100.000 USD Deckungssumme + Übernahme von Covid-19 verbundenen Kosten
- Foreign Insurance Certificate (Ausländische Versicherungsbescheinigung): Unterschriebenes, ausgefülltes und gestempeltes Formular über die vorstehende Krankenversicherung (Vorlage)
- Führungszeugnis: Aus dem Land der Staatsangehörigkeit bzw. des Wohnsitzes
- Unterkunft: Beim Antrag wird nur eine Adresse gefordert, aber kein Dokument
- Reisedaten: Beim Antrag werden Hin- und Rückflugdatum sowie Flugnummer gefordert, aber kein Dokument (falls keine Rückreise geplant, einfach fiktives Datum wählen)
Hinweis für Österreich: In Österreich wird auch regelmäßiges Einkommen aus der Arbeit für den Nachweis beim O-A Visum akzeptiert. Dafür kann das ärztliche Attest nicht einfach von einem Arzt ausgestellt werden, sondern muss von einem staatlichen Krankenhaus stammen oder aber vom Gesundheits- und Außenministerium beglaubigt werden.
Was kostet das Rentnervisum für Thailand?
Die Gebühren für die beiden Rentnervisa sind überschaubar. Der Punkt „Unsere Gebühr“ fällt nur an, wenn wir den Visumsantrag für dich übernehmen.
Visatyp | Kosten | Unsere Gebühr |
Non-Immigrant (O) Retirement | 70 EUR / 70 CHF | 65 EUR |
Non-Immigrant (O-A) Longstay | 175 EUR / 175 CHF | 80 EUR |
Non-Immigrant (O-X) Longstay | 350 EUR / 350 CHF | 150 EUR |
Wofür brauche ich das Rentnervisum?
Das Rentnervisum ist praktisch, wenn du längere Zeit in Thailand bleiben oder sogar auswandern möchtest, da du so die 1-jährige Aufenthaltserlaubnis erhalten kannst. Es bietet aber noch weitere Vorteile:
- Eine längere Führerscheingültigkeit: Den normalen Thai Führerschein kannst du auch ohne Visum machen und er ist 2 Jahre gültig. Möchtest du ihn allerdings verlängern und die 5-jährige Variante haben, geht das nur mit einem Non-Immigrant oder anderem Langzeitvisum.
- Thai Konto eröffnen: Heutzutage ist es nahezu unmöglich, ein Bankkonto ohne „Langzeitvisum“ wie das Non-Immigrant (O) Retirement zu öffnen. Hast du es jedoch, kannst du recht unkompliziert ein Konto eröffnen und lokale Zahlungsmethoden wie Prompt Pay nutzen (das mit dem QR-Code).
Wie beantragt man das thailändische Rentnervisum?
Seit einigen Jahren können Visa für Thailand nicht mehr bei der Botschaft oder einem Generalkonsulat beantragt werden, sondern nur noch online über die E-Visa-Plattform.
Der Antragsprozess ist für beide Arten von Visum fast identisch und unterscheidet sich nur auf der ersten Seite bei der Auswahl des Visums und auf der letzten Seite bei den hochzuladenden Dokumenten.
Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Beantragung des E-Visa haben wir in einem anderen Artikel zusammengestellt. Dort findest du auch eine umfangreiche Frage und Antwort Sektion. Hier deshalb nur der grobe Überblick:
- Erstelle einen Account auf der Thai E-Visa-Plattform
- Klicke auf den blauen Button „Apply for new visa“
- Wähle hier die jeweils zutreffenden Angaben aus
- Unter „Passport Type“ wählst du „Ordinary Passport“
- „Visa Type“ ist „Non-Immigrant Visa“
- „Purpose of Visit“ ist für das 90-Tage Rentnervisum „Retirement (pensioner aged 50 or above etc.) und für das Longstay Visum „Long-stay for foreigners aged over 50 (O-A)“
- Auf den nächsten Seiten füllst du die geforderten Infos zum Pass, deinem Wohnsitz und deiner Reise aus
- Danach lädst du die jeweils geforderten Dokumente hoch
- Mit einem Klick auf „Done“ schließt du den Antrag ab und kannst die wichtigen Angaben noch einmal überprüfen
- Zum Schluss gehst du auf „Submit“ und schickst den Antrag ab, indem du die Antragsgebühr via Kreditkarte bezahlst
- Du erhältst sofort den Zahlungsbeleg für die Gebühr und nach ca. 2 – 3 Wochen erhältst du dein Visum per E-Mail
- Sollte der Antrag falsch ausgefüllt worden sein oder Dokumente fehlen, wirst du darüber per E-Mail benachrichtigt
Wie lange kann ich mit dem Rentnervisum in Thailand bleiben?
Mit dem Non-Immigrant (O) Retirement Visum kannst du bis zu 90 Tage in Thailand bleiben, mit dem Non-Immigrant (O-A) Longstay Visum sind es sogar 365 Tage. Das sollte also in der Regel reichen, um in Thailand zu überwintern.
Kann ich mit dem Visum auch länger bleiben?
Die Aufenthaltsdauer der Visa ist leider begrenzt. Es gibt allerdings die eingangs erwähnte Aufenthaltsverlängerung. Erhältst du diese bei einer Immigration, bekommst du eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr. Mit einem Re-Entry Permit kannst du dabei sogar das Land zwischendrin verlassen.
Die 1-jährige Aufenthaltsverlängerung für Rentner in Thailand
Die 1-jährige Aufenthaltsverlängerung ist eigentlich einfach zu erhalten, wenn du dich etwas vorbereitest. Wichtig ist zum Beispiel, dass du für den Vermögensnachweis via Einlagen nun ein thailändisches Konto nutzen musst, dazu aber gleich mehr.
Nachfolgend alle Infos für die Verlängerung basierend auf dem Non-Immigrant (O) Retirement Visum.
Welche Unterlagen benötigt man für die Aufenthaltsverlängerung?
Wichtige Anmerkung: Die einzelnen Immigration Büros können selbst entscheiden, ob sie mehr oder weniger Dokumente benötigen oder wie aktuell diese sein müssen. Hier am besten vor Ort nachfragen und gerne berichten!
Hier eine Liste, der normalerweise angeforderten Dokumente und Unterlagen, alle Kopien müssen „durchgestrichen“ werden (siehe Beispiel unten):
- Deinen Reisepass
- Kopie der Datenseite des Reisepasses
- Kopie der Passseite mit Einreisestempel des Non-Immigrant (O)
- (Manchmal) Non-Immigrant (O) Visa Bestätigung vom E-Visa-System
- TM.6 Karte (nur bei Einreise über Land und Wasser)
- TM.30 Meldung
- Mietvertrag für Apartment / Haus in Thailand
- Ausgefülltes TM.7 Formular (hier mehr Details, schreibe „365 days“ und als Grund zum Beispiel „longer stay in retirement“)
- Passfotos (nicht älter als 6 Monate)
- Finanznachweis

Der Finanznachweis
Der Finanznachweis für die 1-jährige Verlängerung bereitet manch einem große Kopfschmerzen, dabei kann es im Prinzip ganz einfach sein. Es gibt dabei drei Optionen:
Option 1 – Vermögensnachweis auf thailändischem Konto
Hierbei zahlst du Geld auf ein Thaikonto ein und lässt es auch dort. Gefordert werden 800.000 THB. Du solltest am besten gleich bei deiner Einreise ein Konto eröffnen und das Geld einzahlen, sodass es bei der Antragstellung zur 1-Jahresverlängerung bereits 2 Monate auf dem Konto liegt.
An dieser Stelle kurz Werbung für Wise*, welche ich selbst seit über 5 Jahren nutze. Damit kannst du Geld zum echten Wechselkurs und nur geringen Gebühren ins Ausland überweisen und es kommt normalerweise mehr beim Empfänger an, als bei herkömmlichen Banken.
Das notwendige Dokument (Kontoauszug) dafür erhältst du von deiner Bank und es nennt sich Rap Rɔɔng Tanakaan (mehr zur Aussprache).
Hast du die Verlängerung erhalten, muss das Geld mindestens 3 Monate auf dem Konto liegengelassen werden. Danach kann der Betrag temporär auf 400.000 THB reduziert werden. 2 Monate vor der nächsten Verlängerung muss aber wieder der Gesamtbetrag von 800.000 THB auf dem Konto sein. [3]
Option 2 – Rentennachweis aus Deutschland / Österreich / Schweiz
Bei dieser Variante muss dein Einkommensnachweis aus dem Heimatland von der jeweiligen Botschaft oder Konsulat beglaubigt werden. So könntest du mit deinem Rentennachweis zum deutschen Honorarkonsul in Chiang Mai gehen und dort deine Dokumente beglaubigen lassen.
Diese kannst du anschließend für deinen Verlängerungsantrag nutzen.
Bitte beachte: Wechselkurse schwanken ständig. Wenn deine Rente umgerechnet nur knapp 65.000 THB beträgt, kann es im nächsten Jahr sein, dass der Wechselkurs sinkt und du diese Bedingung nicht erreichst. Behalte das im Hinterkopf und sorge rechtzeitig vor.
Option 3 – Kombination aus Einkommen und Vermögen
Wie in den Kommentaren geschrieben, ist auch eine Kombination aus den beiden Varianten möglich. Allerdings wird dies nicht bei jeder Immigration unterstützt und manchmal erst ab der zweiten Verlängerung – deshalb immer vorher nachfragen.
Hierbei würdest du beispielsweise ein Guthaben von 400.000 THB auf einem Thaikonto nachweisen und 40.000 THB an beglaubigtem Einkommen. Die genauen Anforderungen, etwa einen Mindestbetrag für das Guthaben, erfährst du bei deiner Immigration.
Was kostet die Extension of Stay Based on Retirement?
Die Extension of Stay basierend auf dem Rentnervisum kostet 1900 THB (ca. 50 EUR), so wie bei der touristischen Aufenthaltsverlängerung auch. Das macht es in Kombination mit dem Non-Immigrant (O) Retirement Visum eine günstigere Variante als das Longstay Visum.
Tipp: Beantrage dir auch noch einen Re-Entry Permit. Damit kannst du aus- und wieder einreisen, ohne dass deine Aufenthaltsberechtigung verfällt. Ein einfacher Re-Entry Permit kostet 1000 THB, einer für mehrfache Ein- und Ausreise kostet 3800 THB.
Wann kann ich die Verlängerung beantragen?
Üblicherweise ist die Verlängerung ab 30 Tagen vor Ablauf deines Visums bzw. der vorherigen Aufenthaltsverlängerung möglich. Ich würde dir dennoch empfehlen, vor der ersten Verlängerung frühestmöglich zur Immigration zu gehen, um in Erfahrung zu bringen, welche Dokumente sie genau benötigen.
Ein kleines Dankeschön
Haben dir die Informationen weitergeholfen? Falls du Danke sagen oder uns unterstützen möchtest, kannst du uns gerne auf ein Essen einladen!
Danke dir schon einmal ❤️-lich!
Fazit zum Rentnervisum Thailand
Das Rentnervisum in Thailand ist eine fantastische Möglichkeit für Ü50-Menschen, eine längere Zeit oder sogar den Lebensabend im Land des Lächelns zu verbringen. Wichtig ist, dass du entweder genügend Einkommen oder Vermögen nachweisen kannst.
Dabei ist das Non-Immigrant (O) Retirement Visum die entspanntere Variante für Auswanderer, da die Anforderungen für das Visum und die anschließende Verlängerung vor Ort geringer sind. Zudem ist es günstiger.
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Häufig gestellte Fragen zum Rentnervisum Thailand
Reicht das thailändische Rentnervisum zum Überwintern?
Mit dem Non-Immigrant (O) Retirement Visum kannst du bis zu 90 Tage im Land bleiben, was ideal zum Überwintern reicht. Möchtest du länger bleiben, kannst du eine Aufenthaltsverlängerung vor Ort tätigen oder ein Non-Immigrant (O-A) Longstay Visum beantragen.
Wie lange darf ich als Rentner in Thailand bleiben?
Mit dem Non-Immigrant (O) Retirement Visum kannst du 90 Tage bleiben, mit dem Non-Immigrant (O-A) Longstay Visum sogar 365 Tage am Stück und insgesamt fast zwei Jahre. Wichtig ist, dass du die finanziellen Bedingungen erfüllst – Einkommen oder Vermögen.
Wie bekommt man ein Jahresvisum für Thailand?
Ein Jahresvisum wie das Non-Immigrant (O-A) Longstay beantragst du online im Thai E-Visa-System. Dafür musst du über 50 Jahre alt sein, einen Finanznachweis erbringen, für eine ausreichende Krankenversicherung sorgen sowie ein Gesundheits- und Führungszeugnis einreichen.
Wie lange ist das Rentnervisum gültig?
Das einfache Rentnervisum Non-Immigrant (O) Retirement ist 3 Monate gültig und du erhältst bei Einreise 90 Tage Aufenthaltserlaubnis. Das Non-Immigrant (O-A) Longstay ist 1 Jahr gültig und du erhältst bei Einreise 365 Tage Aufenthaltserlaubnis (sofern deine Krankenversicherung solange gültig ist). Reist du im letzten Monat der Visumgültigkeit erneut ein, kannst du so beinahe 2 Jahre mit dem Visum im Land bleiben.
Was passiert, wenn ich mit dem Longstay Visum ausreise?
Bei einer Ausreise mit dem Longstay Visum verfällt die aktuell erteilte Aufenthaltserlaubnis. Reist du erneut ein und dein Visum ist noch gültig, werden dir wieder 365 Tage Aufenthalt erteilt. Ist dein Visum nicht mehr gültig, solltest du vorher ein Re-Entry Permit beantragen, damit die Aufenthaltsberechtigung nicht verfällt.
Wann kann ich den Antrag für das Rentnervisum stellen?
Das Non-Immigrant (O) Retirement Visum ist ab Ausstellung nur 3 Monate gültig, sodass du den Antrag frühestens 3 Monate vor Einreise stellen solltest. Das Longstay Visum ist hingegen 1 Jahr gültig, sodass du dies auch früher beantragen kannst.
Wie ist es bei Ehepaaren mit dem Non-Immigrant (O)? Nur ein Einkommen?
Bei Ehepaaren (kein Thaipartner) muss jeder Partner das Einkommen bzw. Vermögen vorweisen. Eine Alternative ist, dass ein Partner ein Non-Immigrant (O-A) Visum beantragt und der andere ein Non-Immigrant (O) Non-Thai Family. Der Partner mit dem Family Visum kann dann vor Ort bei einigen Provinzen in den Immigration Büros so lange verlängern, wie der andere Partner das Non-Immigrant (O-A) Visum hat. Dass ein Partner eine Extension of Stay macht und der andere Partner darauf aufbauend auch seine Jahresverlängerung, geht NICHT mit nur einem Vermögensnachweis für das Ehepaar – früher ging es, heute nicht mehr.
Welche Vermögensnachweise werden für das Non-Immigrant (O) Retirement und (O-A) Longstay akzeptiert?
Du kannst den Vermögensnachweis entweder via Einkommen aus staatlicher Rente und/oder Betriebsrente sowie via Vermögen auf dem Giro-, Tagesgeld- oder Festgeldkonto erbringen. Depots oder Mieten werden nicht akzeptiert.

Max ist leidenschaftlicher Thailandfan, spricht die Landessprache und ist immer für einen Witz zu haben. Die meiste Zeit verbringt er in Chiang Mai, erkundet aber regelmäßig auch andere Regionen Thailands. Er ist beruflich Texter und Übersetzer und telefoniert in seiner Freizeit gerne mit seinen Freunden.
Sehr informativ und d verständlich geschrieben. Ich komme bestimmt bald auf dich zu, wenn das bei mir aktuell wird. Vielleicht schon nächstes Jahr.
Danke sehr Johannes 🙂 Gib gerne Bescheid dann!
Liebe Grüße
Max
Hallo Max
Du hast leider vergessen, dass man sowohl für den Antrag zum Non-Imm-O Visum als auch für den Antrag auf die 1-Jahr Extension of Stay
Der Finanznachweis auch mit einer KOMBINATION aus Einkommen und Guthaben geführt werden kann
Dazu gehört dann aber der Hinweis, dass nicht jede Immigration die Kombi-Methode bereits beim ersten Mal erlaubt – man sich also vorher auf der Immigration kundig machen muss, ob sie es ERSTENS erlauben und ZWEITENS ob sie hierbei für den Guthabens-Teil eine Mindesthöhe fordern (zB 400.000.- THB)
Hallo Nongnuch,
danke dir vielmals, wird ergänzt! 🙂
Liebe Grüße
Max
Auch Dein Hinweis, dass das Retirement O Visa nur 3 Monate gilt ist nicht richtig. Das gilt ebenso 1 Jahr.
Auch brauche ich beim O keinen Versicherungsnachweis.
Hallo Wini,
danke für deinen Kommentar. Ein Non-Immigrant (O) Retirement ist aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und so ziemlich allen Nachbarländern nur 3 Monate gültig. Ein Non-Immigrant (O) Retirement mit mehrfacher Einreise, was dann auch 1 Jahr gültig ist, gibt es hierzulande nicht mehr, sondern nur noch vereinzelt in anderen Auslandsvertretungen, vor allem Nachbarländer Thailands. Es gibt eine 1-jährige Aufenthaltserlaubnis in Thailand, dabei handelt es sich aber nicht um ein Non-Immigrant (O) Retirement Visa.
Wo habe ich denn geschrieben, dass für ein Non-Immigrant (O) Retirement Visa ein Versicherungsnachweis benötigt wird? Gib mir doch da gerne kurz Bescheid, dann ändere ich das.
Liebe Grüße
Max
Bei der erstmaligen Beantragung des Non-immigrant-O ist dieses nur 90 Tage gültig und dafür muss sehr wohl ein Versicherungsnachweis erbracht werden. Für die darauffolgende 1-jährige extension of stay dann nicht mehr
Hi Jörg,
ein Versicherungsnachweis muss nur in Österreich erbracht werden, in Deutschland und der Schweiz nicht.
Liebe Grüße
Max
Sehr gut erklärt … endlich habe auch ich es verstanden. Vielen Dank … 😉
Danke Jürgen! 🙂
Hallo Max
Ich habe jetzt zum 3.mal um 1 Jahr verlängert mit 800000 bankguthaben meine Rente würde auch reichen .Meine Frage muss ich meine Rente auf ein Thailändisches Konto monatlich überweisen 65000 bath oder reicht ein beglaubigte Renten bescheid
Vielleicht weißt du was
Danke im voraus gruß horst
Hi Horst,
das musst du nicht überweisen, es reicht, wenn du das vom Konsulat oder der Botschaft beglaubigen lässt und das dann so vorlegst.
Liebe Grüße
Max
Hallo Max
Vielen Dank für deine schnelle Antwort
Ich wünsche euch ein schönes Wochenende
Hallo,
Das war bei mir nun aber anders.
Konnte genug Geld nachweisen durch Rente und Einkünfte. Trotzdem wollte man auf dem Bankbuch monatlich Einkünfte von mindestens 40000 Baht sehen. Konnte ich aber nicht.
Hi Kay,
ah spannend! Du hattest also vom Konsulat oder der Botschaft beglaubigte Renten- und Einkommensbescheinigungen und die wurden nicht akzeptiert?
Liebe Grüße
MAx
Hallo Max,
was ist genau die einfachste form der visa beantragung als rentner in thailnd einzureisen und dann fuer immer dort zu bleiben, evtl. mit der ein oder anderen aus und einreise, falls man doch noch mal nach deutschland muss.
Hab ich das richtig verstanden das ein non-immigrant O visa fuer 90 tage zuerst beantragt werden kann, um es anschliessend nach der einraise in thailand dann auf ein jeahr zu verlaengern?
Und kann ich ein jahr spaeter wieder eine verlaegerung fuer 1 jahr beantragen, und das fuer den rest meines lebens?
Ich wuerde mich ueber ein baldige detailierte antwort sehr freuen weil ich plane im November dieses jahr auszuwandern.
Vielen dank im voaraus fuer eure hilfe,
mit freundlichen gruessen
George
Hi Georg,
das hast du genau richtig verstanden! 🙂
Du beantragst das Non-Immigrant (O) Retirement Visum und kannst dann vor Ort die 1-jährige Aufenthaltsverlängerung erhalten. Diese lässt sich immer wieder bis zu deinem Lebensende verlängern, sofern du die Bedingungen (Einkommen/Vermögen) erfüllst. Natürlich nur Stand Gesetz jetzt. Und falls du mal ausreisen möchtest, holst du dir einen Re-Entry Permit, damit deine Aufenthaltserlaubnis nicht verfällt.
Viel Erfolg bei der Auswanderung im November und meld dich gerne, wenn wir deinen Visumantrag übernehmen sollen.
Liebe Grüße
Max
Hi
Das non-immigation o gilt fuer 90 tage.
Kann ich vorort nochmal verlaengern ? 30-90 tage?
Danke klaus
Hi Klaus,
nein, eine Verlängerung ist nur für ein Jahr möglich. Falls du einen Thai Partner oder Familie hast, kommt eventuell noch eine 60-Tage-Verlängerung in Frage, aber 30 Tage, wie beim Touristenvisum oder der visafreien Einreise sind nicht möglich.
Liebe Grüße
Max
Lieber Max,
2 Fragen hierzu:
1. „Bis ans Lebensende…“ bedeutet das, dass man nicht immer jährlich ein-und ausreißen muss? So wurde es mir von jemandem erzählt,der schon einige Jahre dort lebt
2. Hast du auch Infos zum 5 bzw. 10 Jahresvisum für über 50jährige?
Danke im Voraus!
Nicole
Hi Nicole,
zu 1) Nein, wenn du Jahresverlängerung machst, musst du nicht zwangsläufig ein- und ausreisen. Das ist falsch.
Zu 2) Was möchtest du denn darüber wissen?
Liebe Grüße
Max
Hallo Max
Super erklärt. Jetzt noch ein – zwei Fragen.
Die Verlängerung kann ich auf jeder Immigration machen, oder? Weil auf der Seite von Konsulat in München steht:
Aufenthaltsverlängerung (je nach Verlängerungsgrund, max. 1 Jahr) / Änderung der Visumart und Wiedereinreisegenehmigung (Re-Entry Permit) können bei der Immigrationsbüro im Government Center B, Chaengwattana Soi 7, Laksi, Bangkok 10210, Tel. +66-(0)-2141-9889 oder auf http://www.immigration.go.th beantragt werden.
Und wie ist das dann, ich muss mich aber trotzdem noch alle 90 Tage auf der Immigration melden, oder?
Ich bin mit einer Thai verheiratet und habe mit ihr auch Kinder (leben alle in Thailand), gibt es da noch irgendwelche Unterschiede beim Visum?
Vielen Dank
MfG
Michael
Hi Michael, danke dir! 🙂
Ja, das ist tatsächlich etwas komisch auf der Seite der Botschaft. Du kannst die Verlängerung dort machen, wo du gemeldet bist. Also bspw. dort, wo dein Mietvertrag ist und dich der Eigentümer über das TM.30 System gemeldet hat.
Genau, du musst dich trotzdem all 90 Tage melden, das geht aber wohl auch online jetzt.
In deinem Fall (Heirat mit Thai) könntest du auch ein Non-Immigrant (O) Family Visum nehmen. Da brauchts nur 400.000 THB aufm Konto bzw. 40.000 THB Einkommen.
Liebe Grüße
Max
Vielen Dank
Gruß Michael
Hallo Max, ich brauche im November wieder eine Visaverlängerung.Bisher habe ich meinen Finanziellen Bereich immer mit meinem Rentenbezug belegt. Ich bin seit vielen Jahren mit einer Thailändischen Frau verheiratet und habe einen gemeinsamen Sohn.Nun möchte ich nur einen Betrag von 40000 Bath auf meinem Konto nachweisen um mein Visa zuverlänger.Ist das möglich?
Mit freundlichen Grüßen,
Hi Eberhard,
dafür müsste ich wissen, ob du ganz ursprünglich mal mit einem Familienvisum oder Rentnervisum eingereist ist. Da du schreibst, dass du seit vielen Jahren mit einer thailändischen Frau verheiratet bist, vermute ich mal Ersteres. Dein Rentennachweis musste bisher 40.000 THB sein, oder?
Falls ja, dann ist es natürlich kein Problem für dich, ab der nächsten Verlängerung die 400.000 THB auf dem Konto als Nachweis zu nutzen. Denk nur dran, das Geld frühzeitig einzuzahlen, denn es sollte zum Zeitpunkt der Verlängerung bereits 2 Monate drauf liegen.
Liebe Grüße
Max
Hallo Max,ich bin mit einem Rentnervisum eingereist.Das ist dann immer um ein Jahr verlaengert worden.Meine Rente wurde vom deutschen Konsulat umgerechnet und als Finanznachweis anerkannt.
Ich moechte das nun aendern ,weil ich in der augenblicklichen Steuersituation nicht alle Hosen runter lassen moechte. Hast Du eine Idee wie man die 400000 bestaetig bekommt ohne die volle Rente vom Konsulat umrechnen zulassen.
Mit freundlichen Gruessen,
Hardy
Hallo Hardy,
was genau meinst du denn mit 400.000 bestätigt bekommen? Also entweder muss man ja 800.000 THB Vermögen auf ner Thai Bank bestätigen oder 65.000 THB monatliche Rente. 400.000 THB wäre ja nur in Kombination mit Rente in manchen Immigrations. Gib doch gerne noch einmal Bescheid.
Liebe Grüße
Max
Toller Artikel! Danke 🙏
Eine Frage an den Profi hätte ich noch:
Wegen der neuen Steuergesetzen überlege ich max. 6 Monate in Thailand zu bleiben.
Wie oft kann man die 90 Tage Non-Immigrant (O) Visa pro Jahr beantragen?
Ich vermute, daß man das Land nach 90 Tagen erstmal verlassen muss. Könnte man dann zB nach 45 Tagen in Vietnam die 90 Tage Non-Immigrant (O) erneut bekommen?
Damit würde man sich die Aufwände für die 1 Jahr Verlängerung sparen (800k Baht, Thai Konto, etc)
Hi Stefan,
danke dir! 🙂
Wie oft man das genau beantragen kann, ist Ermessensache der Beamten und kann ich dir leider nicht genau sagen. In deinem beschriebenen Fall würde ich aber behaupten, dass es kein Problem sein sollte. Nur ein Hinweis: Ich habe gehört und gelesen, dass Vietnam am strengsten aller Nachbarländer hinsichtlich der Visabeantragung sein soll, vielleicht dann doch eher in Kambodscha den Antrag stellen.
Und das stimmt schon, man spart sich den Aufwand mit den 800k THB auf dem Konto (und auf nem deutschen Konto könnte man so im Jahr 600 – 800 EUR Zinsen generieren). Andererseits musst du dann ein Visum beantragen, was leicht teurer ist und auch Flüge, Unterkünfte etc. beantragen.
Liebe Grüße
Max
Hallo Max, danke für die ausführliche Antwort 🙏
Vietnam ist mittlerweile recht einfach. Für die erwähnten 45 Tage braucht man kein Visum.
„Seit dem 15. August 2023 gelten neue Bestimmungen für die Vergabe von Visa an Touristen…. Außerdem wird die Visumbefreiung für Reisende aus bestimmten Ländern, darunter Deutschland, von 15 auf 45 Tage erhöht.“
Oder meinst du die Beantragung für Thai Visa in Vietnam?
Man könnte ja die 90 Tage visa auch online in einer deutschen Botschaft beantragen, oder liege ich da falsch?
Viele Grüße
Hi Stefan,
ja, ich meinte das Thailand Visum in Vietnam zu beantragen. Du kannst das Visum nur in Deutschland beantragen, wenn du dich auch hier aufhältst.
Liebe Grüße
Max
Hallo Max
Brauche ich für das Non-Immigrant (O) Visa also keine Einladung mehr von meiner Freundin, wenn ich als Adresse in Thailand einfach ihre Familienadresse im Isaan angebe (ist sehr abgelegen) ?
Sie wohnt auf einer Farm mit der Familie und wir haben dort schon vor 10 Jahren einen kleinen Bungalow gebaut.
Vielen herzlichen Dank für deine tolle Seite und Grüsse aus der Schweiz.
(nehme nicht an, dass Euer Visa-Service auch für ein Schweizer mit Wohnort in der Schweiz angeboten wird)
Hi Pascal,
ja, das hast du richtig verstanden. Brauchst nur die Adresse angeben, nichts mehr hochladen. 🙂
Und doch, wir machen die Visa auch für Schweizer! 🙂 Sollte ich mal explizit so erwähnen im Visaservice, dass der für alle Nationalitäten verfügbar ist.
Also meld dich gerne, falls wir das für dich erledigen sollen.
Liebe Grüße
Max
Ach so, auch für Schweizer.
Also auch wenn ich als Schweizer in der Schweiz wohne ? Das ist ja super. Dachte das Visum muss über den eVisa Service via Botschaft Bern beantragt werden.
Brauche ich schon eine Flugbuchung für das Non-Immigrant (O) Visa ?
Ich plane Anfangs Oktober nach Thailand auszuwandern. Wann müsste ich mich bei Euch etwa melden ?
Vielen Dank und liebe Grüße
Pascal
Hi Pascal,
ja, auch wenn du in der Schweiz wohnst. Im E-Visa-System wählt man dann aus, dass du Schweizer bist, der in der Schweiz wohnt – ist im Prinzip das Gleiche wie für Deutsche in Deutschland, nur in Grün. Geht auch Deutscher in der Schweiz oder welche Kombination du dir ausdenken kannst. Wichtig ist nur der Wohnsitznachweis im jeweiligen Land.
Eine Flugbuchung brauchst du nicht, nur deine Flugdaten benötigen wir für das Non-Immigrant (O) Visa. Ab Anfang Mai können wir das Visum beantragen, spätestens Anfang September sollten wir es beantragen, damit genügend Zeit bleibt.
Liebe Grüße
Max
Wie ist es wenn ich eine Thai Frau heirate, was ich auch vorhabe. Ich muß noch 5 Jahre Arbeiten, dann habe ich 2 Jahre Passive Altersteilzeit und würde dann mit Ihr zusammen leben. Nach dem Passive Altersteilzeit beginnt meine Rente. Beziehe gute Rente und habe zusätzlich Direktversicherung.
Hatte noch was vergessen, muß ich weiterhin Visum beantragen wenn ich eine Thai Frau Heiraten möchte.
Hi Ralf,
wenn du mit einer Thaifrau verheiratet bist musst du ebenfalls ein Visum beantragen, das Non-Immigrant (O) Family Visum. Da kannst du dann aber weniger Geld nachweisen. Ende dieser Woche folgt ein Artikel zu diesem Visum, schau am besten einfach noch mal Anfang nächster Woche vorbei.
Liebe Grüße
Max
Hi Ralf,
hier ist der Artikel: https://thaifreu.de/thailand/familienvisum-thailand/
Falls du noch Fragen hast, kommentier gerne bei dem Artikel. 🙂
Liebe Grüße
Max
Hallole, kann ich den Einkommensnachweis/Nachweise für die Verängerung des Non-Immigrant (O) auch bei der Botschaft/Konsulat schon vorab in Deutschland beglaubigen lassen, damit ich diese nach 60 Tagen für die Verängerung in Thailand nutzen kann? Also schon vor der ersten Einreise?
Vielen Dank für die Information
Hi Bettina,
also deinen Einkommensnachweis lässt du ja von der DEUTSCHEN Botschaft in Bangkok (bzw. einem deutschen Konsulat) beglaubigen. In Deutschland gibt es ja keine deutsche Botschaft. So wie vorgeschlagen funktioniert es deshalb leider nicht. Eventuell könntest du deine Dokumente schon im Vorhinein nach Thailand schicken, dort beglaubigen lassen und dann bei Ankunft abholen, damit habe ich aber keine Erfahrung.
Wahrscheinlich wäre es unterm Strich am einfachsten, wenn du deine Einkommensnachweise vor Ort beglaubigen lässt. Das dauert meines Wissens nach auch nicht unglaublich lang.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen! 🙂
Liebe Grüße
Max
Hallo Max,
vielen Dank für die Richtigstellung/Erklärung mit der „Deutschen Botschaft“
Hatte dies wohl nicht richtig gelesen .
Hallo Max
Meine Frage an Dich ist wohl irgendwo untergegangen!
Also versuche ich es noch mal.
Ist es möglich mit einem 90 Tage Visa nach Thailand ein zu reisen und nach Ablauf des Visa
aus zu reisen und eine Woche ferien zb.auf Lankawi ( Malaisia )zu machen.
Nach dem Urlaub wieder ohne Visa nach Thailand einreisen den visafreien Aufenthalt von 30 Tagen nutzen und diesen dann nochmal um 30 Tage verlängern ?
Oder gibt es bei meinem Gedankengang einen Haken ???
Gruss Randolf
Hi Randolf,
ja, die scheint untergegangen zu sein. Der letzte Kommentar von dir stammt aus dem Februar. Wer weiß, wo die verschwunden ist.
Zu deiner Frage: Das kannst du genau so machen, wie beschrieben! Idealerweise hast du auch schon ein Rückflugticket, wenn du ohne Visum einreist, dann kannst du das der Fluggesellschaft zeigen, falls sie danach fragt. Voraussetzung ist natürlich, dass du nicht sonst auch schon die Monate vor der 90-Tage-Einreise ewig im Land warst, dann sagen die Beamten bei der Einreise vielleicht auch mal was zu dir. Ansonsten alles prima 🙂
Ganz liebe Grüße
Max
Hallo Max, gern werden wir euren Visa Service in Anspruch nehmen. Eure Seite ist wirklich leicht verständlich und sehr informativ. Wir sind grundsätzlich an den Non-Immigrant (O) und Non-Immigrant (O-A) Visa interessiert. Zwei Fragen haben wir dazu. 1. Meine Frau wird bald 50 – ich allerdings erst in knapp zwei Jahren. Kann ich mich irgendwie an das Visum meiner Frau „dranhängen“? 2. Wir verfügen glücklicherweise über das geforderte monatliche Einkommen von 65.000,- Bhat – allerdings in Form Mieteinnahmen in Thailand. Wird das im Rahmen der Visumsvergabe akzeptiert und wie muss der Nachweis erfolgen.
Viele Grüße Thomas
Hi Thomas,
danke für das Lob 🙂 Füllt gerne das Formular auf unserer Seite zum Visaservice aus, wenn es soweit ist.
Zu euren Fragen:
1) Ja, eine Möglichkeit wäre, dass deine Frau ein Non-Immigrant (O-A) Longstay Visum beantragt und du ein Non-Immigrant (O) To stay with non-Thai family residing in Thailand Visa beantragst. So könntet ihr ziemlich genau die Zeit rumbringen, bis ihr beide die magischen 50 überschreitet.
2) Da bin ich mir tatsächlich nicht 100%ig sicher, würde jedoch zu nein tendieren, da es kein „sicherer/beständiger“ Nachweis ist wie eine Rente oder Geld auf dem Konto. Ich werde das einmal in Erfahrung bringen und mich dann noch einmal melden.
Liebe Grüße und schönen Sonntag
Max
Hi Thomas,
ich bins noch mal. Also, ich habe jetzt noch mal beim Frankfurter Konsulat nachgefragt und es werden nu Rentenbescheide oder Vermögen auf dem Konto akzeptiert.
Liebe Grüße
Max
Hallo
das Jahresvisum mit 65000 Baht oder mehr dafür benötige ich denn Original Rentenbescheid
und von der Deutschen Botschaft Beglaubigt ? und das muss dann Jedes Jahr erneuert werden
oder reicht die Folgejahre das Bankbuch aus ?
Danke im voraus
Karl-Heinz Warmerdam
Hi Karl-Heinz,
also wenn du ein Non-Immigrant (O) Retirement oder ein Non-Immigrant (O-A) Longstay Visum beantragst, musst du 65.000 THB monatliche Rente vorweisen. Beim Antrag an sich, also bei einer Botschaft in Deutschland, Österreich, Schweiz etc. reicht dein Rentenbescheid auf Deutsch.
Erst wenn du die Verlängerung in Thailand machst und die 1-Jahresverlängerung erhältst (kein Visum), dann muss es von der Botschaft beglaubigt werden, richtig. Das muss dann jedes Jahr aufs Neue gemacht werden. Bankbuch würde nur dann ausreichen, wenn du auf einmal dich dafür entscheidest, die Vermögensmethode mit den 800.000 THB zu gehen.
Liebe Grüße
Max
Danke für die schnelle Antwort
also jedes Jahr das gleiche Papier neu Beglaubigen lassen 555
die sollten doch eigentlich wissen das eine Rente Lebenslang ist
und auf dem Bankbuch ist doch alles ersichtlich aber hier in diesem
Land wundert mich gar nichts mehr
Karl-Heinz Warmerdam
Hi Karl-Heinz,
ich denke mal, das hat auch damit zu tun, dass sich Renten im Laufe der Zeit verändern können (wobei das ja eher nur in eine Richtung ist). Naja, so ist das eben. Einmal im Jahr etwas arbeiten, dafür dass man dauerhaft in Thailand leben kann, ist ja auch nicht soo verheerend.
Liebe Grüße
Max
Hallo
Einmal im Jahr etwas arbeiten man wird Älter die unnütze Reise wird
immer beschwerlicher aber das schlimmste ist wie komme ich an denn
Original Rentenbescheid ran ?
Hi Karl-Heinz,
soweit ich weiß, ist es bei Deutschen leider so, dass sie sich den Rentenbescheid aus Deutschland schicken lassen müssen. Schweizer können glaube ich einfach direkt zur Botschaft gehen, aber so weit ist DE noch nicht 🙁
Liebe Grüße
Max
Hi Max
Ersuche um eine Antwort Auf mein Problem.
Habe Das O A Retired Visa, gueltig bis 12.05.25.
Wenn ich vor dem 12 Mai mit Re Entry Ausreise nach Kamp. und Wieder Einreisen mit Neuer Krankenversicherung, gueltig bis Mai 26, kriege ich Dann wieder 365 Tage in den Pass gestempelt, Ohne noch zur Immigration zu muessen? VIELEN DANK IM VORAUS – BERND
Hi Bernhard,
während du während des Gültigkeitszeitraums deines Visums einreist und weiterhin eine gültige Krankenversicherung hast, bekommst du auch noch einmal bis zu 365 Tage gestempelt, korrekt! 🙂 Du benötigst aber keine „Re-Entry-Ausreise“, da das Non-Immigrant (O-A) Longstay von Haus aus mit mehrfacher Einreise ist.
Liebe Grüße
Max
Liebe Grüße
Max
Was kann man tun, wenn man von einen O/A Visum ausscheiden will und trotzdem eine Aufendheitsgenehmigung (ohne Krankenversicherung)erhalten kann.
Hallo Bernd,
verstehe ich dich richtig: Du möchtest verlängern, aber nicht auf Grundlage des Non-Immigrant (O-A) Longstay Visums, weil du keine Krankenversicherung vorweisen möchtest?
Dann kannst du zum Beispiel nach Laos fahren und dir dort ein Non-Immigrant (O) Retirement Visum beantragen (oder natürlich in Deutschland) und mit dem wieder einreisen. Da wartest du dann, bis noch 30 Tage übrig sind und beantragst dann die Jahresverlängerung.
Wichtig ist, dass dein O-A Visum schon abgelaufen sein muss, weil zwei Visa gleichzeitig gibt es nicht.
Ich hoffe ich konnte dir helfen!
Liebe Grüße
Max
Hört sich alles sehr gut an. Wie gesagt, „hört“ sich gut an.
Es wurde vergaßen zu sagen, das die hinterlegten 800.000 THB nie wieder Dein Eigen außerhalb Thai sind. Eine Rücküberweisung in ein anderes Land ist für private Leute zu 99% nicht möglich. Ich habe mich damit mehrere Wochen beschäftigt und diverse angebliche Anbieter ausprobiert. Du kannst Dein Geld in Thai verbraten. Mehr nicht. Haus, Auto, etc. finished. Und beim O-A Visa musst Du Dich schriftlich VORHER für 47,-€ abmelden, wenn Du Thai verlässt. Sonst kommst Du nur als Touri rein. Auch nach 6 Jahren leben in Thai. Dann gibt es noch ein Wort mit Willkür u. braunen Umschlag. Und …Ermessen des Beamten… beim Antrag.
Aber alles ist sooo easy.
Hallo, danke für deinen Kommentar.
Das mit den Überweisungen weiß ich nicht, aber es ist doch kein Problem, das Geld einfach abzuholen und bei einer Wechselstube, z.B. Superrich zu wechseln. Die Wechselkursunterschiede sind dort auch nicht mehr, als eine Auslandsüberweisung kosten würde. Und dann nimmst die 20.000 EUR mit nach Deutschland. Du kannst ja belegen, wo sie herkommen. Oder übersehe ich hier etwas?
Und was meinst du mit Vorher abmelden für 47 EUR? Hast du da eventuell den korrekten Begriff parat, wie das in Thailand genannt wird? Weil normalerweise ist das Non-Immigrant (O-A) Longstay Visum ja ein Visum mit mehrfacher Einreise, sodass du nach Belieben ein- und ausreisen kannst. Erst wenn die Gültigkeitsdauer des Visums abgelaufen ist, du aber durch die 1-jährige Aufenthaltserlaubnis, die man bei Einreise erhält, immer noch im Land bist, bedarf es einem Re-Entry Permit. Aber ich kann auch falsch liegen und würde mich freuen, wenn du da mehr Infos für mich hast.
Danke und liebe Grüße
Max
Hallo
ich lebe jetzt seit 2 1/2 Jahren hier von 18 Briefen (wo ich von weiß können auch mehr sein)
kamen nur 2 an und überhaupt überlege ich zurück nach Deutschland zu gehen die Willkür
mancher Beamten und das Desinteresse der Deutschen Botschaft denn eigenen Landsleuten
gegenüber schreit zu Himmel andere Botschaften sind für ihre Bürger da bei Jedem Problem
die D.B. antwortet noch nicht einmal auf jede E-Male ich habe in diesem Land eine Kaufkraft
von über 1 Millionen Baht pro Jahr und man wird behandelt wie Sch……..
Hallo
Ich glaube du bist schon zu lange hier wenn ich mit einem Thai rede bekomme
ich auch keine Antwort.
Was ich hier schon erlebt habe in Ämter mit Versicherungen mit der Immigration
mit Banken usw. das glaubt dir in Deutschland kein Mensch und das liegt nicht an
der Sprache …… ich höre jetzt Besser auf nur noch eins wer hier hin auswandert
lässt eine Hirnhälfte besser zu Hause.
Hallo lieber Max vielen Dank für Deine Infos…eine Sache habe ich nicht verstanden…ich plane Ende des Jahres für knapp 3 Monate nach Thailand zu gehen und könnte das O Visa für Rentner beantragen. Allerdings möchte ich 1 Woche nach Ankunft für ca 10 Tage nach Singapore und evtl noch 2 Wochen innerhalb der knappc3 Monaten nach Vietnam. Kann ich immer wieder mit dem O Visa dann nach Thailand zurück? Das habe ich leider noch nicht verstanden…wäre super wenn Du mir da antworten könntest LG Marie
Hi Marie,
ein Non-Immigrant (O) Retirement Visa gibt es in Deutschland nur noch mit einfacher Einreise. Wenn du also nach einer Woche wieder ausreisen würdest, würde deine Aufenthaltsdauer verfallen. Um dem entgegen zu wirken, solltest du dir bei der Immigration einen Re-Entry Permit kaufen. Diese gibt es in einfacher Ausführung für 1000 THB oder in mehrfacher für 3800 THB. Also entweder holst du dir zwei Mal einen einfachen für Singapur und Vietnam, das sind dann aber meines Wissens zwei Trips zur Immigration oder du holst gleich einen mehrfachen.
Liebe Grüße
Max
Hallo Max,
Ich besitze ein Jahresvisum OA fuer Rentner und lebe mit meiner Thai Ehefrau bereits seit 7 Jahren in dem wunderschoenen Thailand. Da ich kein Thai und kein Englisch spreche bin ich immer auf meine hervoragendee Familie angewiesen. Bei meinem letzten besuch bei der Immigration in Thailand ist mir gesagt worden dass auch eine 90 Tage Visaverlaengerung per Post moeglich ist.
Nun bin ich unsicher welcher Rueckumschlag mit welchem Porto mitgesendet werden muss.
Ansonsten habt Ihr eine hervoragende Internettseite zuammengestellt. Danke
Hallo Manfred,
danke für das Lob und freut mich sehr zu hören, dass du so eine tolle Familie hast 🙂
Tatsächlich kann ich dir diese Frage nicht beantworten, da ich noch nie von einer 90-Tage-Verlängerung für das Non-Immigrant (O-A) Longstay Visa gehört habe. Ich würde an deiner Stelle tatsächlich einmal bei deiner Immigration nachfragen (lassen) was sie benötigen und welches Porto angebracht ist. Die wissen das bestimmt am besten, wenn sie dir schon von der 90 Tage Verlängerung erzählen.
Halt mich gerne auf dem Laufenden!
Liebe Grüße
Max
Hallo Manfred,
für das Non O/A gibt es keine 90 Tägige Verlängerung. Du erhältst mit dem Visum bei „jeder“ Einreise die Gültigkeit deiner KV gestempelt aber max. 365 Tage. Machst du vor dem Ende der VISAGÜLTIGKEIT (hat mit deiner Aufenthaltserlaubnis nix zu tun) noch eine Einreise bekommst du wieder das Datum deiner KV gestempelt, ab jetzt hast du aber kein Multible mehr. Für dich ist das Non O normal das richtige Visum mit dem du in Thailand eine Jahresaufenthaltserlaubnis (EOS) beantragen kannst und frei bist in der Wahl deiner KV. Es gibt im übrigen für genau solche Fragen eine der besten Gruppen bei Facebook…“Visum Beratung für Thailand“…
Hallo Max,
deine Seite ist sehr hilfreich, gerne würde ich wieder auf dich zukommen, wenn es bei mir Aktuell wird, nach Thailand als Rentner auszuwandern. Was für mich aber noch ganz wichtig ist kannst du eine gute Krankenversicherung empfählen.
Viele Grüße
Rainer
Hi Rainer,
danke für die netten Worte!
Ich habe für uns als Familie die BDAE und den Tarif Expat Infinity ausgewählt. Hier gibt es drei verschiedene Stufen, je nach gewünschtem Absicherungsgrad. Ist zwar etwas teurer, dafür aber eine deutsche Versicherung mit rund um die Uhr per Telefon und Chat erreichbaren, deutschen Kundenservice. Und ich konnte noch keine schlechten Erfahrungen damit lesen.
Liebe Grüße
Max
Hallo Max,
ich lese immer wieder oben das du schreibst beim Non O/A man bekommt bei jeder Einreise 365 Tage…bei jeder Einreise bekommt man das Datum der KV gestempelt (man kann ja auch nur 6 Monate bleiben), max. aber 365 Tage, somit brauchst du wenn du 2 Jahre bleiben möchtest auch eine 2 Jährige KV. Zu beachten ist das man VOR Ablauf der Visagültigkeit (bitte nicht verwechseln mit der gestempelten Aufenthaltsgenehmigung) seine letzte Einreise für`s 2te Jahr macht…MfG Hanspeter
Hallo Hanspeter,
danke dir für den Hinweis, da hast du recht. Das ist natürlich immer an die KV geknüpft. Das werde ich noch einmal explizit so herausarbeiten.
Liebe Grüße
Max
Hallo Max,
danke für die Mühe, die du dir mit deiner Seite gemacht hast!
Meine Frau (ehemalige thailändische Staatsangehörige) und ich waren letztes Jahr für 3 Monate mit einem Touristenvisum in Thailand bei der Familie. Dieses Jahr möchten wir so um die 170 Tage bleiben. Gibt es hier zum O/A eine unkomplizierte Alternative? Ich habe mir das O2 und das O8 etwas genauer angesehen, bin mir aber hinsichtlich Verlängerungsmöglichkeit (O2) vor Ort oder der Maximaldauer (O8) nicht sicher. Verbindliche, klare Aussagen habe ich hierzu leider nicht gefunden.
Hast du einen Tipp dazu, wie wir unseren Aufenthaltswunsch am besten vorbereiten können.
Danke und beste Grüße
Kurt
Hallo Kurt,
danke für die netten Worte 🙂
Das O2 und das O8 sehen beide als reine Aufenthaltsdauer durch das Visum nur 90 Tage vor. Verlängerung vor Ort ist bei beiden dann immer eine 1-Jährige Aufenthaltsverlängerung. Die Bedingungen für das O2 hatte ich ja hier im Artikel beschrieben und fürs Familienvisum findest du sie hier, ist aber ähnlich: https://thaifreu.de/thailand/familienvisum-thailand. Bei letzterem ginge die Verlängerung aber nur für deine Frau, für dich nicht, da Eltern der Frau nicht als Familienmitglied vorgesehen sind, siehe hier unter 18. https://www.immigration.go.th/?p=14714
Eine Alternative, falls ihr partout nicht das Longstay Visum haben wollt, ist ein Touristenvisum zur mehrfachen Einreise. Da könnt ihr ziemlich gut eure knapp 180 Tage rausholen, müsstet zwischendrin aber einmal ausreisen: 60+30 Tage (Verlängerung), dann aus- und wieder einreisen (geht auch einfach mit nem Bus zur Grenze) und dann wieder 60+30 Tage (Verlängerung).
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Liebe Grüße
Max
Hallo Max,
erstmal: tolle informative Seite ! Und wahrscheinlich habe ich es hier irgendwo überlesen, aber ich nehme an, der Vermögensnachweis (über 3 Monate) für ein Non-Immigrant (O-A) Longstay- Visum muss durch / über ein thailändisches Konto erfolgen ?
Merci vielmals und viele Grüße,
Roland
Hallo Roland,
für das Visum reicht der Vemögensnachweis auf einem Konto, kann ein deutsches, luxemburgisches, Wise-Konto oder was auch immer sein. Das sind dann ca. 20.500 EUR. Die 3 Monate sind nicht unbedingt Pflicht, oft reicht auch ein einzelner Auszug, es kann aber manchmal zu Nachfragen kommen, weshalb ich generell zu 3 Monaten rate. Erst wenn du vor Ort verlängern möchtest, muss das Geld auf einem thailändischen Konto liegen.
Liebe Grüße
Max
Hallo Max,
vielen Dank für die schnelle Antwort; jetzt haben sich noch einige Folgefragen ergeben zu folgender Situation:
– die Idee ist, für ein „retirement“ einige Dinge mittels Container nach Thailand zu verfrachten
– dies scheint einfuhrtechnisch nur dann zu gehen, sofern ein „Ein-Jahres-Visum“ vorliegt, vermutlich also das „Non-Immigrant (O-A) Longstay Visa“ ?
– dieses setzt u.a. eine entspr. Krankenversicherung voraus, bspw. über BDAE o.ä., soweit so gut
– aber für die (jährliche) Verlängerung dieses O-A Visums wird dann eine thailändische KV benötigt, habe ich das soweit korrekt verstanden ?
Sofern dies (momentan) tatsächlich der Sachlage entspricht, gibt es Möglichkeiten, diese „Doppelversicherung“ zu verhindern, bspw. durch „Downgrading“ auf ein O Visum nach einem Jahr ?
Nochmals vielen Dank fürs Navigieren durch den Visa-Dschungel !
VG, Roland
Hi Roland,
zu der Einfuhr habe ich mich bisher nur wenig informiert. In unserem Fall wäre es so, dass die Einfuhr einfach über Mild laufen würde, die als Thailänder ja nun lange Zeit im Ausland gewohnt hat.
Eventuell meinen die Schreiber mit „Ein-Jahres-Visum“ auch einfach die jährliche Aufenthaltserlaubnis basierend auf einem Non-Immigrant (O) Visum? Das ist leider immer das Problem, wenn man Begriffe nicht korrekt verwendet 🙁
Davon abgesehen kannst du natürlich IMMER Sachen nach Thailand verschiffen, die Frage ist nur, wie hoch dann die Verzollung bzw. mögliche andere Zahlungen ausfallen.
Aber zu deiner eigentlichen Frage: Ja, du kannst zum Beispiel dann in ein Nachbarland reisen, bei dem es noch „Papiervisa“ gibt (etwa Laos) und dort ein Non-Immigrant (O) Retirement Visum beantragen.
Liebe Grüße
Max
Angenommen ich reise über den Flughafen Bangkok mit einem 90-Tage-Visum in Thailand ein, wann beginnt die 90 Tage Frist zu laufen
& wann endet sie definitiv.
Z.B. 1. Tag = Ankunft Flughafen Bangkok – 90. Tag = Abflugtag Bangkok ?
Hi Alois,
also der 1. Tag ist der Tag deiner Anreise und bei dem Non-Immigrant (O) Retirement Visum, mit dem du 90 Tage Aufenthaltserlaubnis erhältst, wäre der 90. Tag dann 89 Tage später. Ob du am 90. Tag ausfliegst, oder früher oder später, ist dir überlassen.
Liebe Grüße
Max
Hallo Max,
vielen Dank für die schnelle Rück-Antwort.
Nur zur Klarstellung:
Gilt mein Ankunftstag am Flughafen in Bangkok als 1. Tag der Visumfrist von 90 Tagen und muss ich spätestens am 90. Tag des Visums
ausfliegen.
MfG
Alois
Hi Alois,
ja genau, der Ankunftstag ist der 1. Tag und falls du nicht verlängerst (die 1-jährige Verlängerung für Rentner), dann musst du spätestens am 90. Tag durch die Immigration gegangen sein am Flughafen. Das ist z. B. praktisch, wenn du um 2 Uhr nachts fliegst, dann kannst du am 90. Tag um 23 Uhr durch die Kontrolle gehen und alles ist okay.
Liebe Grüße
Max
Hallo Max,
kann ich auch das 60 Tage Visum über Euch beantragen?
Und welche Kosten würden entstehen.
MfG
Alois
Hallo Alois,
ja, das kannst du über uns beantragen. Das würde 75 EUR kosten, wovon 35 EUR an das Konsulat bzw. die Botschaft gehen und 40 EUR an uns als Bearbeitungsgebühr.
Falls du Interesse hast, füll gerne unser Antragsformular unter thaifreu.de/visaservice/#antragsformular aus 🙂
Liebe Grüße
Max
Kann ich ein Non Immigrant 0 Visum(90 Tage) bei der Immigration in Thailand um 30 Tage verlängern lassen, oder muss ich bei der Botschaft eine Extension of stay beantragen, ich möchte nur 120 Tage bleiben, und möchte kein Borderrun machen.
Hallo,
nein, das geht nicht. Ein Non-Immigrant (O) Visum, ich gehe jetzt mal von Retirement aus, kannst du nur auf folgende Arten verlängern:
– 1 Jahr auf Basis des Visums (also Rente, Familie etc)
– 60 Tage auf Basis von Familie
– 90 Tage auf Basis von Krankenhausaufenthalt
120 Tage ohne Borderrun ginge bspw., wenn du Thai Familie hast und dann die 60-Tage Verlängerung machst, ein Non-Immigrant (O-A) Longstay Visum beantragst oder die Jahresverlängerung machst.
Liebe Grüße
Max
Danke für die Rückmeldung,
Ich erfülle die Voraussetzungen, für das Non-Immigrant (O) Visum Revirement,ich gehe dann mit dem Einkommensnachweis zur Botschaft ,oder zum Konsul, lass ihn mir bestätigen, gehe dann zur Immigration und bekomme dann 1Jahr „extension of stay“ist das richtig?
Grüße dich,
ja genau so. Natürlich noch mit ein paar andere Dokumenten (Passkopien und evtl. Mietvertrag), aber ja. Ab ca. 30 Tage vor Ablauf kannst du die Extension of Stay beantragen mit deinem beglaubigten Rentennachweis. Das ist ein wichtiger Hinweis: Es muss Rente/Betriebsrente (in Deutschland geht auch Ruhestandsgehalt, bin mir nicht 100% sicher ob das dann in Thailand auch akzeptiert wird) sein. Manche möchten dort Mieteinnahmen oder normales Gehalt nutzen, aber das geht nicht.
Liebe Grüße
Max
Danke für die Rückmeldung
Ich habe da noch eine Frage bezüglich der Flugbuchung, ich habe bei der Austrian Airlines Hin- und Rückflug gebucht, der Rückflug ist allerdings erst120 Tage später, könnte ich da Probleme bekommen, dass die Airline mich nicht mitnimmt, oder mir die Einreise mit Non-Immigrant (O) verweigert wird? Weil Non-Immigrant (O) ja nur für 90 Tage gilt.
Hi Günter,
mit einem Visum fragen die Airlines generell nicht nach einem Rück- / Weiterflug. Du solltest da also keine Probleme haben 🙂
Liebe Grüße
Max
Hallo Max
Wenn ich jetzt,30 Tage vor Ablauf des Non-Immigrant (O) Visums das 1jährige Extension of Stay bekommen habe, ab wann gilt das Jahr, ab der Einreise, oder ab Genehmigung von Extension of Stay?
Hi Günter,
das 1 Jahr wird an die 90 Tage der bestehenden Aufenthaltserlaubnis drangehängt.
Liebe Grüße
Max
Hallo Max,
Ich habe gerade deine Gegenüberstellung von Non-O und Non-OA durchgelesen und dabei ist mir aufgefallen, dass für das Non-O keine Krankenversicherung benötigt wird. Auf der Homepage der ThaiEmbassy in Wien wird im Falle des Non-O Retirement sehr wohl eine Krankenvesicherung verlangt (Nicht im Falle eines Familienbesuches , also Thai Frau besuchen).
Wenn ich also als Österreicher über dich das Visum beantragen würde, würde ich dann die Versicherung brauchen, oder nicht?
Weils mich interessiert hat: auf der Seite thaiembassy.com/thailand-visa steht tatsächlich unter Non Immigrant….O:
„Annual health insurance (as required by some Thai embassies or consulates abroad)“
Liebe Grüße
Joachim
Hi Joachim,
in Deutschland, der Schweiz (und vielen anderen Ländern) ist es tatsächlich so, dass man keine Krankenversicherung vorweisen muss. Es steht tatsächlich noch auf der Botschaftsseite in Österreich, allerdings stehen dort auch noch die alten Vermögens- und Einkommenswerte (5000 EUR bzw. 1000 EUR Einkommen). Diese wurden mittlerweile auch angehoben auf 20.000 EUR bzw. 1700 EUR Rente. Zudem wird die deutsche Seite der Wiener Botschaft zum Non-Immigrant (O) Retirement Visum gerade überarbeitet, weshalb ich stark davon ausgehe, dass KEINE Krankenversicherung benötigt wird.
Schreibe mir doch gerne einmal eine E-Mail und ich bringe es für dich in Erfahrung.
Wichtiger Hinweis: Während du in Deutschland und der Schweiz das Non-Immigrant (O) Retirement Visa beantragen kannst, wenn du Ü50 bist, MUSST du in Österreich bereits in Rente sein. Eventuell ein Punkt für dich zu Bedenken. Falls du noch nicht in Rente bist, dann müsstest du das Non-Immigrant (O-A) Longstay Visum nehmen.
Liebe Grüße
Max
Hallo Max,
vielen Dank für die Antwort.
ja, aber die österreichische Seite der Thai Botschaft wird schon seit 2 Jahren überarbeitet. 🙂
Mich wunderts, dass das DTV Visa so schnell seinen Weg hinein gefunden hat.
Ich habe eine Thai Frau.
Ich kann bei Antrag für das Non-O „visite Family“ ankreuzen, dann ist das sowieso egal.
Aber auf der Suche nach anderen (weiterführenden) Visas ist mir das aufgefallen.
Es wird sicher Leute geben, die das dirkekt betrifft….und:
Wenn ich das nach „deutschen“ Regeln beantragen kann, kann ich dann auch über dich ein OX beantragen????
(wäre eventuell in Zukunft interessant)
Ist in Ö nämlich nicht erhältlich
Liebe Grüße
Joachim
Hi Joachim,
danke dir, werde es mal in Erfahrung bringen. 🙂
Leider ist das Non-Immigrant (O-X) Longstay Visum aktuell nicht für Österreicher verfügbar 🙁 Von den deutschsprachigen Ländern ist es nur für Deutschland und die Schweiz erhältlich. Tut mir leid.
Liebe Grüße
Max
Hallo Max,
ich bin zufällig auf deine/eure sehr interessante Seite gestossen.
Super einfach beschrieben und erklärt.
Ich habe auch eine Frage. Wir werden im Oktober mit dem O Visum einreisen.
In welchem Zeitraum müssen wir unsere Adress Änderung im Reisepass erledigt haben?
Müssen wir uns dazu in Bangkok bei der Deutschen Botschaft einen Termin geben lassen? ( wir werden in Hua Hin leben)
Danke für deine baldige Rückmeldung
Liebe Grüsse Petra
Hi Petra,
was genau meinst du denn mit Adressänderung im Reisepass? Meinst du die Adresse, die in einem deutschen Reisepass steht? Normalerweise wird da ja schon bei eurer Auswanderung / Abmeldung aus Deutschland ein anderer Sticker angebracht.
Ansonsten können sowas bestimmt auch Auslandsvertretungen erledigen, ja. Entweder die Botschaft in Bangkok oder das Konsulat in Phuket.
Liebe Grüße
Max
Hallo Max,
vielen Dank für Deine Rückmeldung.
Wir haben seit 18Jahren einen Wohnsitz in der Schweiz mit deutschem
Pass. Diesen Wohnsitz mussten wir uns in unserem Pass in der Botschaft in Bern einschreiben lassen.
Deswegen dachten wir, weil wir dann ja den Wohnsitz in Thailand haben, dass wir ihn ummelden müssten.
Liebe Grüsse. Petra
Hi Petra,
ah verstehe. Da kenne ich mich leider nicht aus, am besten schreibt ihr mal ne Mail an die Botschaft in Bangkok oder das Konsulat in Phuket 🙂
Liebe Grüße
Max
Hallo Max,
vielen Dank für die Infos, die Du hier zur Verfügung stellst – sehr hilfreich!
Ich hätte noch eine Frage zum thailändischen Bankkonto.
Ich möchte mit einem Non-Immigrant (O) Retirement Visum einreisen. Dann benötige ich ja die 800.000 Baht auf einem Konto bei einer thailändischen Bank. Reicht es z. B. der Bangkok Bank, wenn ich das Visum vorzeige oder wird auch schon ein Mietvertrag verlangt? Das könnte dann halt zeitlich recht knapp werden. Da ja die 800.000 Baht mindestens 60 Tage auf dem Konto sein müssen. Dann müsste ich ja in den ersten ca. 20-25 Tagen schon eine Mietwohnung finden. Oder reicht das Visum und z. B. der Thai Führerschein? Wie sind da die Voraussetzungen? Ich habe einen internationalen Führerschein.
Vielen Dank schon einmal vorab für deine Infos.
Hi Oli,
danke dir für die netten Worte 🙂
Bezüglich Banken ist das etwas schwer zu sagen, da jede Bank und Filiale ein bisschen ihr eigenes Süppchen kocht. Oft kannst du es aber so machen, dass du zur Immigration gehst und dort geben sie dir dann einen Zettel, der bestätigt, dass du ein Konto brauchst. Damit sind deine Chancen schon mal höher.
Nur mit Visum und anderen Sachen könnte es auch klappen, aber das ist immer individuell und lässt sich meiner Meinung nach leider nicht pauschal sagen 🙁
Abgesehen davon denke ich aber, dass du in 20 – 25 Tagen auf jeden Fall eine Wohnung finden wirst. Der Immobilienmarkt in Thailand ist ja übersät von Angeboten.
Ich wünsche dir viel Erfolg und berichte doch gerne, wie du es letztlich gelöst hast!
Liebe Grüße
Max
Hallo Max,
Franco hier,ich fliege am 29.12.24 und habe die E-Visa Rentner ab 50 darf ich 90 Tage in Thailand bleiben dan gehts nach Cantbocia aber die Frage wäre, darf ich in Theiland meine Visa (90) Tage vorseitig verlengern? sagen wir 6 Wochen vorhier? da bin ich in Khao Sok N.P. und ich habe gehört das in Sura Thani giebst ein einwanderungs Büro, was meist du ?
MfG
Franco
Hi Franco,
die Verlängerung kannst du in der Regal ab 30 Tagen vor Ablauf der 90 Tage machen, bei manchen Immigrations auch schon früher. Immigration Büros findest du in jeder Provinzstadt, also auch in Surat Thani. Wichtig ist immer nur, dass du in der Provinz auch gemeldet bist, also quasi dort ne nacht in nem Hotel schläfst, wo du auch zur Immigration gehen willst.
Schau am besten, wo du ca. 30 Tage vor Ablauf der 90 Tage bist und plane dort den Gang zum Immigration-Office.
Liebe Grüße
Max
Vielen Dank Max,
ja ich bin in Khaosok Rainforest Resort weis nicht ob es dir was sagt aber ich werde ein Tag nach Kurat Thani Fahren und versuchen die 30 Tage verlengerung zu bekommen.
Sonst werde ich es in Trat versuchen bin dan auf Ko Kut.
Ich bedanke mich bei dir für die schnelle Anwort, bin mir sicher das war nicht dasleste mal.
MfG
aus Hamburg
Franco
Hallo Max,
ich hoffe es geht dir gut ich wollte dich fragen ob du weißt wo ich die Formulare für ein Visa on Arrival für Kambodscha und für die 30 Verlängerung in Siem Reap bekommen kann ich möchte meine Reise von Kambodscha nach Kaoh Rung und dann meine letzten 30 Tage wieder in Thailand verbringen. ich wusste nicht das wir (die meisten Europäer) 45 Tage Visa Frei im Vietnam sein durfen.
LG
aus Hamburg
Franco
Hi Franco,
nein, das weiß ich leider nicht 🙁 Aber im Internet wirst du da bestimmt fündig werden!
Liebe Grüße
Max
Danke
Hi Max,
ich bin zufällig auf deine Seite gestoßen und finde sie sehr spannend.
Ich habe aber noch eine Frage :
Meine Frau und ich haben einen Flug nach Phuket am 7.11.2024 (Ankunft am 8.11.2024) und zurück am 7.3.2025 gebucht. Das sind 118 Tage. Während unseres Aufenthalts wollen wir noch eine Woche nach Malaysia fliegen.
Bei der Einreise bekommen wir ja jetzt 60 Tage Aufenthalt. Wenn wir aus Malaysia wieder einreisen gibt es dann nochmal 60 Tage? Das würde dann ja reichen. Oder müssen wir ein Visum (wenn ja welches) beantragen. Die Voraussetzungen für das non immigrant (O) erfüllen wir. Würden wir dann bei der Wiedereinreise 60 oder 30 Tage bekommen.
Ein längerer Aufenthalt ist für später geplant.
Ich hoffe du kannst uns einen Tipp geben. Vielen Dank im voraus
Willi
Hi Willi,
da könntet ihr tatsächlich einfach visafrei einreisen. Am günstigsten würde es euch kommen, wenn ihr nach rund 60 Tagen nach Malaysia fliegt und dann wieder einreist.
Dann erhaltet ihr bei der ersten Einreise 60 Tage und dann bei der Wiedereinreise aus Malaysia ebenfalls 60 Tage. Bitte bedenken, dass die Fluggesellschaften ohne Vorhandensein eines Visums nach einen Weiterflug fragen können, aber den hättet ihr ja in beiden Fällen eh, nehme ich an.
Liebe Grüße
Max
Hallo Max,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Und es ist ganz sicher, dass wir bei der Wiedereinreise aus Malaysia wieder 60 Tage bekommen? Das wäre ja wirklich die günstigste und einfachste Lösung.
Danke und schöne Grüße.
Hi Willi,
ja, aktuell ist es so, dass du auch bei Wiedereinreise 60 Tage erhältst. 🙂 Ob sich das in Zukunft wieder ändert und wann, steht in den Sternen.
Liebe Grüße
Max
Hallo Max,
natürlich bist du kein Hellseher 😏. Aber da Thailand die Touristenzahlen erhöhen will gehe ich mal davon aus, dass in den nächsten Monaten keine Änderungen erlassen werden. Nochmal vielen Dank und schöne Grüße. Willi
Hallo Max,
ich fliege am 28.11.2024 nach Thailand am Anfang wollte für 1 Jahr aber mein Arzt wollte keine Gesundheit nach weiß stellen nicht weil ich krank bin oder so sonst er wollte zu viele Sachen machen und ich sollte alles selber bezahlen nicht zu fassen.
Ich werde Das Non-Immigrant (O) ?? da stehet für Rentner ab 50 Jahren mit StaatlicherRente in denke das ist der, ich lesse dort für Rentner die nicht lenger in Thailand bleiben möchten!! da habe ich schon 90 Tage jetzt die Frage darf ich diese visum verlengern um 30 Tage wäre ich bei 120 dann gege nach Kambotia und komme ich wider nach Thailand meine ruckflug ist am 29.05.2025.
Bitte kannst du mir hier zu was sagen nur wenn du Zeit hast.
MfG
Franco
Hallo Max
Habe auch eine Frage zum 90 Tage Visum.
Ist das richtig das ich die Unterkunft nicht mehr hochladen muss…Muss ich auch nicht für die 1 Nacht eine Buchungsbestätigung vorlegen?
Also könnte ich theoretisch die Adresse angeben in der ich erst nach 1 Woche im Land bin wohne?
Danke für info
Hi Margit,
das ist korrekt. Du musst nicht hochladen und kannst einfach deinen geplanten Aufenthaltsort angeben. Auch einen zukünftigen.
Liebe Grüße
Max
Hallo Max, für die Extension of stay für ein Jahr (Basis Rentern Non-O Visum) benötigt man einen Mietvertrag für eine Unterkunft, richtig?
Muss dieser Mietvertrag über eine bestimmte Dauer sein?
Und was ist wenn ich dann zwischen durch umziehe? Muss der Umzug dann wieder separat gemeldet werden oder erledigt sich das mit der nächsten 90-Tage Meldung?
Grüße Gerd
Hi Gerd,
in der Regel wird nach einem Mietvertrag gefragt, ja. Die genaue Dauer erfährst du von deiner Immigration, oftmals sind es 6 – 12 Monate. Den Umzug gibst du ja einerseits eh durch die neue TM.30 Meldung an und dann auch noch mal bei der 90 Tage Meldung. Aber du musst jetzt nicht deine Extension of Stay „umschreiben“ lassen oder sowas.
Liebe Grüße
Max
Zu der Jahres-Visumsverlängerung noch ein Schmankerl: Bei meiner wollten sie natürlich einen Kontoauszug haben. Also bin ich zur Bank und habe mir das besorgt. Eigentlich nur eine Aktualisierung des Sparbuchs. Es war Freitag. Am Montag darauf zum Einwanderungsbüro. Obwohl auf dem Konto ein stattlicher Betrag zu sehen war – die Bestätigung war zu alt! Offenbar hätte ich über das Wochenende mein Vermögen verschleudern können. Was tun?
Unter dem Büropersonal gab es einen ‚privaten‘ Motorrad-Boten, der allen bekannt und somit vertrauenswürdig war. Gegen Entgelt fuhr er zur nächsten Bankfiliale und kam mit der ’neuen‘ Bestätigung zurück. Diese war datiert vom Freitag davor. Da ich keine Ausgaben oder Einnahmen vorgenommen hatte war dieser Status wieder zu alt…
Mein mich begleitender Stiefsohn hatte die rettende Idee. Er überwies mir online BHT 100,- und der Motorrad-Bote wurde wieder bemüht. Er kam zurück mit dem aktuellen Tages-Auszug mit dem neuen Eintrag von +100,-
Nach 10 Minuten hatte ich meine Verlängerung…!
Gruß von
Hi Wolf!
Danke für das Teilen deiner Erfahrung damit. Da habt ihr ja echt gut reagiert in dem Moment. Ist ja wie bei manchen deutschen Banken: ohne Kontobewegung kein Kontoauszug.
Liebe Grüße
Max
Hallo Max,
wir möchten mit zwei Kinder unter 18 Jahre für 12 Monate in Thailand verbringen. Wir sind beide bereits über 50 Jahre. Benötigten unsere deutschen Kinder ein eigenes Visum oder kann ich sie mit auf unserem laufen lassen?
Liebe Grüße
Hi Ursula,
die Kinder benötigen ihre eigenen Visa.
Liebe Grüße
Max
Hallo Max,
wir haben heute unsere „Non-Immigrant O“-Visa vom Konsulat erhalten. Dieses ist laut Aufdruck gültig vom 22.10.2024 – 19.01.2025.
Tatsächlich werden wir uns in Thailand aber vom 27.11.2024 bis 20.02.2025 aufhalten. Dies habe ich auch so im Antrag inkl. der entsprechenden Flug-Nummer jeweils angegeben.
Verstehe ich das jetzt richtig? In diesem Fall (22.10.24-19.01.25) ist das die Gültigkeitsdauer des Einreisevisums, in dem wir dieses zur Einreise nutzen können, für unseren geplanten Aufenthalt (27.11.24-20.02.25). Dieser Zeitraum steht jedoch nicht auf den Visa. Ist dieser Zeitraum denn für die Behörden im „Hintergrund“ sichtbar? Nicht das wir bei der Einreise Probleme bekommen?
Für eine kurzfristige Antwort wären wir Dir sehr dankbar.
Hi Ute,
der angegebene Zeitraum beim E-Visa-Antrag spielt in der Regel keine Rolle.
Wichtig für euch ist, dass die 90 Tage Aufenthaltsdauer erst zu laufen beginnen, wenn ihr einreist und ihr spätestens bis zum 19.01. eingereist sein müsst. Da ist also alles im Lot für eure Reisedaten!
Liebe Grüße
Max
Herzlichen Dank und viele Grüße 🙂
Hallo Max,
super und verständliche Informationen, vielen Dank dafür. Ich suche/überlege seit längerem, was für mich das Beste ist. Derzeit reise ich immer visafrei (früher max. 30, jetzt max. 60 Tage) nach Thailand. Wenn ich die Informationen die auf der Thai Embassy Seite stehen richtig verstehe, so darf ich aber immer nur innerhalb der letzten 180 Tage insgesamt 90 Tage (wenn über Luftweg) einreisen. Ich reise mindestens 3 x im Jahr, vielleicht auch öfter, jeweils für 4 oder 6 Wochen nach Thailand. Bei dem oben beschriebenen Prozedere nervt dass ich immer aufpassen muss dass ich die „90 Tage innerhalb der letzten 180 Tage“ Regel einhalte. Jetzt meine Frage: Verstehe ich das alles richtig und, was würdest du mir vorschlagen (z.B. Rentervisum (O)), und, muss ich ein solches Visum dann im ungünstigsten Falle jährlich neu beantragen?
Viele Grüße
Thomas
Hi Thomas,
danke für das Lob. 🙂 Das mit den 90 Tagen (visafrei) innerhalb von 180 Tagen stimmt so in der Praxis nicht. Du kannst auch länger reisen, gar kein Problem. Vor allem, wenn du genügend Luft dazwischen hast. Erst wenn du mehrere, eventuell sogar voll ausgereizte 60-Tage visafreie Einreisen aneinanderreihst kann ein Grenzbeamter mal genauer hinschauen und dich eventuell nicht reinlassen. Bei deinem Reiseverhalten ist das aber kein Problem.
Ein passendes Visum für mehrmalige Einreisen pro Jahr wäre bspw. das Non-Immigrant (O-A) Longstay. Oder aber du holst das Non-Immigrant (O) Retirement und machst dann die Extension of Stay (Jahresaufenthaltserlaubnis) in Thailand und holst dir einen Multiple-Re-Entry-Permit. Aber wie gesagt, für deine Zwecke eigentlich nicht notwendig.
Liebe Grüße
Max
Hallo Max,
danke für die schnelle Antwort. Auf Grund dieser habe ich nochmal bei der Thai Botschaft und bei auswärtigen Amt nachgeschaut und finde in der Tat in diesem Informationsdschungel keinen Hinweis mehr auf die „90 Tage innerhalb 180 Tage“ Regel, Anfang des Jahres bzw. zu Zeiten der maximalen 30 Tage visafreien Einreise gab es diesen Hinweis noch. Ich verstehe dich so, dass wenn ich zwischen den Reisen i.d.R. immer einige Wochen oder Monate Pause habe, keine Begrenzung der visafreien Einreise (max. 60 Tage je Einreise) besteht, auch wenn ich z.B. 5 mal im Jahr einreisen würde. Wäre natürlich sehr ärgerlich wenn ein Grenzbeamter die geplante Einreise vor Ort verweigert…
Nochmals Danke, und Daumen hoch für die Top Informationen auf deiner Seite.
LG
Thomas
Hallo Max,
Ich bin mit non immigant- O eingereist 90 Tage,Frage: wenn ich jetzt nach ca., 80 Tagen Aufenthalt einen Borderrun mit einer Visaagentur machen würde, wie viel Tage würden in den Pass gestempelt?
Hi Günter,
dann würdest du 60 Tage für die visafreie Einreise gestempelt bekommen.
Liebe Grüße
Max
Danke für die schnelle Antwort!
Danke für die hilfreichen Infos. Rentnervisum Immigrant o um 1 Jahr verlängert. Vorher im Konsulat Chiang Mai easy übersetzen lassen. Musste nur noch einen Lageplan für den Weg vom Wohnort zur Immigration in Pai malen. Die Mitarbeiter dort waren übrigens unglaublich nett und hilfreich. Ich lade Euch gerne zum Thai-Curry ein. Liebe Grüße Roland 🙋🏼♂️
Hi Roland,
sehr schön, freut mich, dass es so einfach geklappt hat! 🙂 Hast du deinen Aufenthalt in Chiang Mai verlängern lassen oder andernorts?
Danke dir für die Einladung zum Essen :))
Liebe Grüße
Max
Hallo Max
Kann ich mein O Visum um 1 Jahr verlaengern wenn mein Reisepass noch 7 Monate gueltig ist?
MfG Wolfgang Bunzel
Hi Wolfgang,
da fragst du am besten mal bei deiner Immigration nach, wie die das handhaben. Berichte dann gerne hier, wenn du es weißt!
Liebe Grüße
Max
Hallo Max
folgendes Szenario, ein Bekannter reist mit Re Entry aus, wird krank und kann nicht vor Ablauf seines Jahresvisum (Aufenthaltsgenehmigugng) zurückreisen. Gibt es da eine Lösung, ich meine mal irgendwo gelesen zu haben dass man ein Jahresvisum bis 45 Tage nach Ablauf erneuern kann. Vielen Dank
Hi Peter,
das ist mir leider nicht bekannt, aber am besten fragst du mal bei der zuständigen Immigration nach – im Endeffekt hängt alles immer an denen.
Liebe Grüße
Max
Hallo Max,
ich habe auch eine Verständnisfrage zum meinem OA Visum mit mehrfacher Ein- Ausreise.
Mein Jahresvisum läuft zum 31. Januar ’25 aus.
Die Auslandskrankenversicherung habe ich bei der Hanse Merkur für 1 Jahr abgeschlossen und vor 2 Monaten auf 5 Jahre verlängert.
Nun möchte ich meinen Aufenthalt verlängern.
(Bisher bekam ich keine weiteren Tage in den Reisepass gestempelt, vermutlich weil zu diesem Zeitpunkt meine Krankenversicherung nur 1 Jahr betrug oder?)
Aufenthaltsverlängerung
Variante 1:
Extension of stay mit Multiple-Re-Entry-Permit beantragen
Variante 2: Ich reise aus und wieder ein nach Thailand.
Wenn ich also einen Tagesausflug nach Laos mache, würde ich dann in meinen Reisepass eine Jahresverlängerung gestempelt bekommen?
Und könnte ich damit dann wieder mehrfach ein- und ausreisen oder brauche ich zusätzlich ein re-entry permit für Thailand?
Liebe Grüße Steffen
Hi Steffen,
wenn dir die HanseMerkur jetzt auch ein neues Foreign Insurance Certificate mit der neuen 5-jährigen Gültigkeit ausstellt, dann würde ich Variante 2 empfehlen, da erhältst du dann wieder 1 Jahr Aufenthaltserlaubnis gestempelt.
Bitte beachte aber, wie du schon richtig erkannt hast: Du hast dann KEIN MULTIPLE ENTRY mehr und müsstest bei der Immigration bitte einen (Multiple) Re-Entry Permit beantragen.
Die Extension of Stay aus dem Non-Immigrant (O-A) Visum heraus empfehle ich generell nicht. Das macht eigentlich nur Sinn, wenn man eh eine KV von der TGIA-Liste hat – und das hast du ja nicht mit der deutschen Hanse Merkur.
Liebe Grüße
Max
Hallo Max,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ja, die Hanse Merkur hat mir das Foreign Insurance Certificate mit der neuen 5-jährigen Gültigkeit schon ausgestellt und zugeschickt.
OK. Dann werde ich das (Multiple) Re-Entry Permit beantragen bei der Immigration beantragen.
Ist meine KV bei der Hanse Merkur mit der ich das OA Visum ursprünglich beantragen konnte, dann nicht mehr gültig??
(Bei der Beantragung des OA Visums war nur eine deutsche oder auch thailändische KV gefordert.)
Was würdest du in meinem Fall dann empfehlen.
Denn das OA Visum habe ich ja nun schon.
Vielen Dank und liebe Grüße Steffen
Hi Steffen,
na dann ist doch super mit den Papieren der Hanse Merkur!
Als Info: Den Re-Entry Permit musst du erst dann beantragen, wenn du vorhast wieder aus Thailand auszureisen nach dem 31.1.25, da dann ja dein Visum abläuft – ist ja bald.
Und bezüglich der KV musst du dich an deine KV wenden – ich weiß nicht, wie bei denen die Abläufe sind, ob du nur verlängert oder quasi eine neue Police hast. Für das Visum und die Aufenthaltserlaubnis ist es egal, ob es eine neue Police ist oder nicht.
Liebe Grüße
Max
Lieber Max,
vielen Dank!
Meine Krankenversicherungs-Police geht bis zum 31.01.25 und ab 01.02.25 beginnt die Anschlusspolice.
Diese läuft dann bis 2029.
In dieser Zeit kann ich dann schauen wie ich es nach 2029 machen werde.
Herzliche Grüße Steffen
Hallo Max,
Super dargestellte Infos.
Hab da mal 1-2 Fragen
Ich plane einen 6-monatigen Aufenthalt in Thailand. Zum Zeitpunkt der Reise bin ich noch keiner Rentner aber Ü50.
1. Möglichkeit ist Non- Immi O, Vermögensnachweis ca. 22K auf deutschen Konto. Verlängerung in Thailand. Ich möchte aber kein Konto in Thailand eröffnen. Wie kann ich den Vermögensnachweis machen ?
2. Möglichkeit Non- Immi OA, Vermögensnachweis ca. 22K auf deutschen Konto. Kann ich auch eine Krankenversicherung von nur 6 Monaten beim Visumantrag einreichen ?
Gruß Andreas
Hi Andreas,
danke für das Lob! 🙂
Für die Visa an sich kann der Vermögensnachweis mit einem deutschen Konto erbracht werden, für die Verlängerung in Thailand muss sich das Geld auf einem Thaikonto befinden.
Ein Non-Immigrant (O-A) kann auch nur mit einer 6-monatigen Versicherung beantragt werden.
Liebe Grüße
Max
Hallo Max, danke für die schnelle Info. Das O-A ist dann, obwohl mit einer 6 monatigen krankenversicherung beantragt, 1 Jahr gültig oder ? Nur die Aufenthaltserlaubnis bei der Einreise gilt für 6 Monate.
Hi Andreas,
das ist korrekt! Die Visagültigkeit ist davon nicht betroffen, nur deine gestempelte Aufenthaltserlaubnis.
Liebe Grüße
Max
Guten Tag Max, ich habe ein 90 Tage eVisa und möchte um 365 Tage verlängern mit re-entry (800K habe ich schon über 3 Monate auf meinem thailändischen Konto). Ich muss aber schon nach 45 Tagen kurz für 2 Tage nach Deutschland zurück. Ich kann also nicht bis 30 Tage vor Ablauf des eVisums mit der 365 Tage Verlaengerung warten. Ist es möglich die Verlaengerung mit re-entry schon nach ca. 40 Tagen zu bekommen? Vielen Dank im Voraus. Liebe Grüße Sandy
Hi Sandy,
dann hast du im Prinzip 2 Optionen:
1) In vielen Provinzen kann man bereits 45 – 60 Tage vor Ablauf der 90 Tage verlängern, in Chiang Mai etwas geht es schon 60 Tage vorher, ich glaube in Phuket auch. Da könntest du mal bei deiner Immigration nachfragen.
2) Du kaufst dir jetzt schon einen Re-Entry Permit. Wenn du dann kurz aus- und wieder einreist, verfällt deine aktuelle Aufenthaltsdauer, die du durch das Non-Immigrant (O) Retirement Visa erhalten hast, nicht und du kannst nachher wie geplant die Jahresverlängerung beantragen.
Liebe Grüße
Max
Hallo Max,
wir waren von November 2024 bis März 2025 in Thailand. Haben bei der Einreise 60 Tage bekommen, sind dann ausgereist und haben bei der Einreise wieder 60 Tage bekommen. Super uns problemlos.
Nun meine Fragen:
1. Von Ende Juni bis Ende Juli sind wir für 34 Tage wieder dort. Wenn sich mit dem 60 Tage Aufenthalt bei Einreise nichts ändert kein Problem.
2. Anfang November diesen Jahres wollen wir wieder für fünf Monate nach Thailand reisen. Dafür würden wir dann das non immigrand O beantragen und vor Ort entsprechen um 365 Tage verlängern lassen.
Meine Frage ist jetzt, falls man bis zum Juni nur noch 30 Tage Aufenthalt bei der Einreise bekommt wäre es dann möglich das non immigrant Visum schon für die Reise im Juni zu beantragen und nach 30 Tagen für ein Jahr zu verlängern? So brauchten wir dann für unsere November Reise kein neues Visum.
Ich hoffe du verstehst meine Frage obwohl die Formulierung ein bisschen chaotisch ist.
Danke für deine Antwort und schöne Grüße ins sonnige Thailand.
Willi
Hi Willi,
du kannst auch jetzt schon das Non-Immigrant (O) Retirement für Juni beantragen, nach 30 Tagen ist die Verlängerung aber meist nicht möglich. In Chiang Mai und noch irgendeiner Provinz, wo man bereits ab 60 Tagen vorher verlängern lassen kann, geht das. Aber die meisten Provinzen ermöglichen das erst 30/45 Tage vorher, wodurch das nicht möglich ist. Wenn ihr hier seid, können wir das gerne für euch übernehmen, ansonsten fragt mal bei der für euch zuständigen Immigration nach.
Liebe Grüße
Max
Hallo Max,
ich habe mir mal alles durchgelesen und ein dickes LOB! für Dich. verständlich, Fragen super erklärt.
Ich habe seit 15 Jahren etwa eine Fam. „Adoptiert“ dort ein Haus gekauft (auf Namen unserer Thaienkelin) Im Moment 60 Tg. Visafrei mit anschließender 30 Tage Verlängerung =90 Tg.
Wir haben vor die schmuddlige Zeit etwa November-März in Thailand zu verbringen.
Nach 90Tg. über Airport Laos aus und wieder einzureisen, um dann wieder 60Tg. Visafrei zu bekommen oder ist das nicht möglich?
Welche Möglichkeiten bietet sich uns?
Vielen Dank schon mal im Voraus
und guten Appetit
Hi Hartmut,
danke vielmals für das Lob! 🙂
Ich würde dir empfehlen, dich nicht auf die visafreie Einreise zu verlassen. Erstens ist geplant, diese wieder auf 30 Tage zu reduzieren und zweitens sind sie aktuell sehr streng, was mehrere visafreie Aufenthalte hintereinander angeht, wenn man die so ausreizt, wie ihr plant.
Ich würde empfehlen, ihr beantragt entweder ein Touristenvisum zur mehrfachen Einreise, ein Non-Immigrant (O) Retirement + Jahresverlängerung (das könnt ihr dann auch im darauffolgenden Jahr noch benutzen), ein Non-Immigrant (O-A) Longstay oder gar ein Destination Thailand Visa – Thai Soft Power, damit hättet ihr 5 Jahre Ruhe.
Liebe Grüße
Max
Hallo Mild und Max,
vielen vielen Dank für eure ausführlichen Darstellungen. Sehr informativ.
Meine Situation wäre folgende:
Ich bin Deutscher (61 Ja.) und lebe und arbeite in Österreich (noch kein Rentner). Ich möchte von Nov.25 bis März 26 (5 Mon.) nach Thailand.
Was wären meine Optionen (ohne Bankhinterlegung)
Vielen Dank für die Antworten
Lieben Gruss
Hi Martin,
da könntest du entweder ein Non-Immigrant (O-A) Longstay beantragen (damit kannst du bis zu einem Jahr bleiben und musst kein Geld in Thailand auf einem Konto einzahlen) oder ein Touristenvisum zur mehrfachen Einreise (da müsstest du dann nach spätestens 90 Tagen einmal ausreisen).
Liebe Grüße
Max
Hallo Max,
Danke für die Infos.
Wieviel Zeit sollte denn zwischen Aus-und Wiedereinreise vergehen ?
Nicht das es als ‚Visa-Run‘ gesehen wird.
Länger als 5-Monate am Stück wird der Aufenthalt sowieso nicht werden.
vielen Dank
lieben Gruss
Martin
Hi Martin,
wenn du ein Touristenvisum zur mehrfachen Einreise hast, dann ist das egal. Das ist ja extra der Sinn, dass du mehr mal (mithilfe eines Borderruns) einreisen kannst 🙂
Liebe Grüße
Max
Hallo Max,
danke für die Rückantwort.
Ich meine ich werde auf euch zukomnen wenn es so weit ist.
Vielen Dank
Liebe Grüße
Martin
Hallo Max,
großes Lob für die informative Seite, eine hervorragende Übersicht mit vielen Antworten und Tipps. Bei mir stellt sich noch eine Frage, zu der ich keine genaue Info gefunden habe (falls ich etwas überlesen haben sollte, bitte ich um Entschuldigung).
Und zwar ist meine Frage, ob es bei einem re-entry permit eine maximale Zeitdauer gibt, die man sich dann im Ausland aufhalten darf.
Also ein Beispiel: man reist Anfang Januar mit dem O Retirement Visum ein, macht im März die extension für 1 Jahr und reist im Mai/ Juni zurück nach Deutschland und kommt dann erst wieder im Dezember/ Januar nach Thailand. Geht das so oder gibt es da Probleme?
Danke und viele Grüße!
Sven
Hallo Sven,
vielen Dank für das Lob! Nein, die gibt es nicht. Du könntest im Prinzip verlängern und dann 10 Monate weg sein und wieder kommen. Im Re-Entry Permit ist auch das Datum der Gültigkeit mit eingetragen.
Liebe Grüße
Max