Rentnervisum Thailand – So gehen Antrag & Verlängerung

Zuletzt geupdatet am: 14.04.2024

Als Rentner (sprich als über 50-Jähriger) kannst du mit den nötigen Mitteln leicht 90 Tage, ein Jahr oder für immer in Thailand bleiben. In diesem Artikel zeigen wir dir, wie die Beantragung des Rentnervisum Thailand funktioniert. 

Konkret erfährst du die Schritte für das Non-Immigrant (O) Retirement und Non-Immigrant (O-A) Longstay Visum. Zudem lernst du, wie du vor Ort in Thailand bei der Immigration die 1-jährige Aufenthaltserlaubnis erhältst.


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Allgemeine Informationen zum Rentnervisum Thailand

Das Rentnervisum wird von vielen gerne genutzt, die ihren Ruhestand in Thailand verbringen möchten. Aber auch für den (langen) Winterurlaub eignet es sich hervorragend. Dabei gibt es im Prinzip zwei Visa, die als thailändisches Rentnervisum in Frage kommen.

Das Non-Immigrant (O) Retirement Visa würde ich als das einfache Rentnervisum bezeichnen. Damit kannst du 90 Tage im Land bleiben und die Anforderungen hinsichtlich der Dokumente für den Visumsantrag sind überschaubar.

Beim Non-Immigrant (O-A) Longstay Visa werden hingegen schon mehr Unterlagen gefordert, beispielsweise auch ein Führungs- und Gesundheitszeugnis. Das Visum hat eine Gültigkeitsdauer von 365 Tagen und erlaubt eine mehrfache Einreise.

Bei jeder Einreise wird dir eine Aufenthaltsdauer von 365 Tagen in den Pass gestempelt. Dadurch kannst du mit guter Planung fast zwei Jahre im Land bleiben, wenn du kurz vor Ablauf des Visums ausreist und dann erneut einreist. 

Für beide Visaarten lässt sich bei einer Immigration in Thailand die 1-jährige Aufenthaltsverlängerung (Extension of Stay Based on Retirement) beantragen. Damit kannst du dann ein Jahr in Thailand bleiben. Gekoppelt mit Re-Entry Permits sind sogar Ausreisen ohne Verlust des Aufenthaltsstatus möglich.

Non-Immigrant (O) vs. Non-Immigrant (O-A) – was ist besser?

Hier eine kurze Auflistung, welches Visum meiner Meinung nach für welche Fälle besser geeignet ist.

Für einen Urlaub zwischen 60 und 90 Tagen ist das Non-Immigrant (O) Retirement eine gute Wahl. Es kostet gerade einmal 70 EUR und du kannst den ganzen Visakram von Zuhause aus erledigen und musst nicht zu einer Immigration. 

Wenn du auswandern möchtest, empfehle ich ebenfalls das Non-Imm (O) und die anschließende Verlängerung im Land. Dabei musst du vergleichsweise wenige Dokumente vorlegen und erhältst für 1900 THB 1 Jahr Aufenthaltsgenehmigung.

Das Non-Immigrant (O-A) Longstay Visum lohnt sich meiner Meinung nach nur dann, wenn du Thailand mal für einen längeren Zeitraum als Auswanderungsort “erkunden” möchtest. Immerhin kannst du im Idealfall fast zwei Jahre planen. Die Verlängerung darauf aufbauend würde ich aber nicht empfehlen, aufgrund des Erfordernis einer Thai Krankenversicherung.

Wie sind die Bedingungen für das thailändische Rentnervisum?

Die Anforderungen für die beiden Visa unterscheiden sich leicht. Was jedoch gleich ist, dass sie erst ab einem Alter von 50 Jahren beantragt werden können. Zudem musst du einen Mittelnachweis bringen, aus dem entweder ein bestimmtes Vermögen oder ausreichende Renteneinkünfte hervorgehen.

Welche Unterlagen benötigt man für das Non-Immigrant (O) Retirement Visum?

Folgende Dinge brauchst du für das Non-Immigrant (O) Retirement Visum [1] – es ist kein Krankenversicherungsnachweis nötig:

  • Mindestalter: 50 Jahre
  • Reisepass: mindestens 6 Monate Gültigkeit ab Tag der Einreise
  • Passbild: nicht älter als 6 Monate
  • Wohnsitznachweis: Personalausweis oder Meldebescheinigung, bei Ausländern Aufenthaltstitel + Meldebescheinigung
  • Vermögensnachweis: mind. 800.000 THB auf einem Konto (oder Äquivalent in EUR, aktuell ca. 21.000 EUR) ODER 65.000 THB Rente (oder Äquivalent in EUR, aktuell ca. 1700 EUR, kann Kombination aus staatlicher Rente und Betriebsrente sein)
  • Unterkunft: Beim Antrag wird nur eine Adresse gefordert, aber kein Dokument
  • Reisedaten: Beim Antrag werden Hin- und Rückflugdatum sowie Flugnummer gefordert, aber kein Dokument (falls keine Rückreise geplant, einfach fiktives Datum wählen)

Welche Unterlagen benötigt man für das Non-Immigrant (O-A) Longstay Visum?

Diese Unterlagen benötigst du für das Non-Immigrant (O-A) Longstay Visum [2]:

  • Mindestalter: 50 Jahre
  • Reisepass: mindestens 18 Monate Gültigkeit ab Tag der Einreise
  • Passbild: nicht älter als 6 Monate
  • Wohnsitznachweis: Personalausweis oder Meldebescheinigung, bei Ausländern Aufenthaltstitel + Meldebescheinigung
  • Vermögensnachweis: mind. 800.000 THB auf einem Konto (oder Äquivalent in EUR, aktuell ca. 21.000 EUR) ODER 65.000 THB Rente (oder Äquivalent in EUR, aktuell ca. 1700 EUR, kann Kombination aus staatlicher Rente und Betriebsrente sein)
  • Ärztliches Attest: Aus dem Wohnsitzland, nicht älter als 3 Monate (Vorlage)
  • Ausländische Versicherungsbescheinigung: Unterschriebenes, ausgefülltes und gestempeltes Formular über die verstehende Krankenversicherung (Vorlage)
  • Krankenversicherung: Mindestens 100.000 USD Deckungssumme + Übernahme von Covid-19 verbundenen Kosten (wird mit obigem Formular abgedeckt)
  • Führungszeugnis: Aus dem Land der Staatsangehörigkeit bzw. des Wohnsitzes
  • Unterkunft: Beim Antrag wird nur eine Adresse gefordert, aber kein Dokument
  • Reisedaten: Beim Antrag werden Hin- und Rückflugdatum sowie Flugnummer gefordert, aber kein Dokument (falls keine Rückreise geplant, einfach fiktives Datum wählen)

Was kostet das Rentnervisum für Thailand?

Die Gebühren für die beiden Rentnervisa sind überschaubar. Der Punkt „Unsere Gebühr“ fällt nur an, wenn wir den Visumsantrag für dich übernehmen.

VisatypKostenUnsere Gebühr
Non-Immigrant (O) Retirement70 EUR30 EUR
Non-Immigrant (O-A) Longstay175 EUR35 EUR

Wie beantragt man das thailändische Rentnervisum?

Seit einigen Jahren können Visa für Thailand nicht mehr bei der Botschaft oder einem Generalkonsulat beantragt werden, sondern nur noch online über die E-Visa-Plattform

Der Antragsprozess ist für beide Arten von Visum fast identisch und unterscheidet sich nur auf der ersten Seite bei der Auswahl des Visums und auf der letzten Seite bei den hochzuladenden Dokumenten.

Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Beantragung des E-Visa haben wir in einem anderen Artikel zusammengestellt. Dort findest du auch eine umfangreiche Frage und Antwort Sektion. Hier deshalb nur der grobe Überblick:

  1. Erstelle einen Account auf der Thai E-Visa-Plattform
  2. Klicke auf den blauen Button „Apply for new visa“
  3. Wähle hier die jeweils zutreffenden Angaben aus
  4. Unter „Passport Type“ wählst du „Ordinary Passport“
  5. „Visa Type“ ist „Non-Immigrant Visa“
  6. „Purpose of Visit“ ist für das 90-Tage Rentnervisum „Retirement (pensioner aged 50 or above etc.) und für das Longstay Visum „Long-stay for foreigners aged over 50 (O-A)“
  7. Auf den nächsten Seiten füllst du die geforderten Infos zum Pass, deinem Wohnsitz und deiner Reise aus
  8. Danach lädst du die jeweils geforderten Dokumente hoch
  9. Mit einem Klick auf „Done“ schließt du den Antrag ab und kannst die wichtigen Angaben noch einmal überprüfen
  10. Zum Schluss gehst du auf „Submit“ und schickst den Antrag ab, indem du die Antragsgebühr via Kreditkarte bezahlst
  11. Du erhältst sofort den Zahlungsbeleg für die Gebühr und nach ca. 2 – 3 Wochen erhältst du dein Visum per E-Mail
  12. Sollte der Antrag falsch ausgefüllt worden sein oder Dokumente fehlen, wirst du darüber per E-Mail benachrichtigt

Wie lange kann ich mit dem Rentnervisum in Thailand bleiben?

Mit dem Non-Immigrant (O) Retirement Visum kannst du bis zu 90 Tage in Thailand bleiben, mit dem Non-Immigrant (O-A) Longstay Visum sind es sogar 365 Tage. Das sollte also in der Regel reichen, um in Thailand zu überwintern.

Kann ich mit dem Visum auch länger bleiben?

Die Aufenthaltsdauer der Visa ist leider begrenzt. Es gibt allerdings die eingangs erwähnte Aufenthaltsverlängerung. Erhältst du diese bei einer Immigration, bekommst du eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr. Mit einem Re-Entry Permit kannst du dabei sogar das Land zwischendrin verlassen.

Die 1-jährige Aufenthaltsverlängerung für Rentner in Thailand

Die 1-jährige Aufenthaltsverlängerung ist eigentlich einfach zu erhalten, wenn du dich etwas vorbereitest. Wichtig ist zum Beispiel, dass du für den Vermögensnachweis via Einlagen nun ein thailändisches Konto nutzen musst, dazu aber gleich mehr.

Nachfolgend alle Infos für die Verlängerung basierend auf dem Non-Immigrant (O) Retirement Visum. 

Welche Unterlagen benötigt man für die Aufenthaltsverlängerung?

Wichtige Anmerkung: Die einzelnen Immigration Büros können selbst entscheiden, ob sie mehr oder weniger Dokumente benötigen oder wie aktuell diese sein müssen. Hier am besten vor Ort nachfragen und gerne berichten!

Hier eine Liste, der normalerweise angeforderten Dokumente und Unterlagen, alle Kopien müssen „durchgestrichen“ werden (siehe Beispiel unten):

  • Deinen Reisepass
  • Kopie der Datenseite des Reisepasses 
  • Kopie der Passseite mit Einreisestempel des Non-Immigrant (O) 
  • (Manchmal) Non-Immigrant (O) Visa Bestätigung vom E-Visa-System
  • TM.6 Karte (nur bei Einreise über Land und Wasser)
  • TM.30 Meldung
  • Mietvertrag für Apartment / Haus in Thailand
  • Ausgefülltes TM.7 Formular (hier mehr Details, schreibe „365 days“ und als Grund zum Beispiel „longer stay in retirement“)
  • Passfotos (nicht älter als 6 Monate)
  • Finanznachweis
Das TM.30 Formular – die Meldebescheinigung in Thailand

Der Finanznachweis

Der Finanznachweis für die 1-jährige Verlängerung bereitet manch einem große Kopfschmerzen, dabei kann es im Prinzip ganz einfach sein. Es gibt dabei drei Optionen:

Option 1 – Vermögensnachweis auf thailändischem Konto

Hierbei zahlst du Geld auf ein Thaikonto ein und lässt es auch dort. Gefordert werden 800.000 THB. Du solltest am besten gleich bei deiner Einreise ein Konto eröffnen und das Geld einzahlen, sodass es bei der Antragstellung zur 1-Jahresverlängerung bereits 2 Monate auf dem Konto liegt.

An dieser Stelle kurz Werbung für Wise*, welche ich selbst seit über 5 Jahren nutze. Damit kannst du Geld zum echten Wechselkurs und nur geringen Gebühren ins Ausland überweisen und es kommt normalerweise mehr beim Empfänger an, als bei herkömmlichen Banken.

Das notwendige Dokument (Kontoauszug) dafür erhältst du von deiner Bank und es nennt sich Rap Rɔɔng Tanakaan (mehr zur Aussprache).

Hast du die Verlängerung erhalten, muss das Geld mindestens 3 Monate auf dem Konto liegengelassen werden. Danach kann der Betrag temporär auf 400.000 THB reduziert werden. 2 Monate vor der nächsten Verlängerung muss aber wieder der Gesamtbetrag von 800.000 THB auf dem Konto sein. [3]

Option 2 – Rentennachweis aus Deutschland / Österreich / Schweiz

Bei dieser Variante muss dein Einkommensnachweis aus dem Heimatland von der jeweiligen Botschaft oder Konsulat beglaubigt werden. So könntest du mit deinem Rentennachweis zum deutschen Honorarkonsul in Chiang Mai gehen und dort deine Dokumente beglaubigen lassen. 

Diese kannst du anschließend für deinen Verlängerungsantrag nutzen. 

Bitte beachte: Wechselkurse schwanken ständig. Wenn deine Rente umgerechnet nur knapp 65.000 THB beträgt, kann es im nächsten Jahr sein, dass der Wechselkurs sinkt und du diese Bedingung nicht erreichst. Behalte das im Hinterkopf und sorge rechtzeitig vor.

Option 3 – Kombination aus Einkommen und Vermögen

Wie in den Kommentaren geschrieben, ist auch eine Kombination aus den beiden Varianten möglich. Allerdings wird dies nicht bei jeder Immigration unterstützt und manchmal erst ab der zweiten Verlängerung – deshalb immer vorher nachfragen.

Hierbei würdest du beispielsweise ein Guthaben von 400.000 THB auf einem Thaikonto nachweisen und 40.000 THB an beglaubigtem Einkommen. Die genauen Anforderungen, etwa einen Mindestbetrag für das Guthaben, erfährst du bei deiner Immigration.

Was kostet die Extension of Stay Based on Retirement?

Die Extension of Stay basierend auf dem Rentnervisum kostet 1900 THB (ca. 50 EUR), so wie bei der touristischen Aufenthaltsverlängerung auch. Das macht es in Kombination mit dem Non-Immigrant (O) Retirement Visum eine günstigere Variante als das Longstay Visum.

Tipp: Beantrage dir auch noch einen Re-Entry Permit. Damit kannst du aus- und wieder einreisen, ohne dass deine Aufenthaltsberechtigung verfällt. Ein einfacher Re-Entry Permit kostet 1000 THB, einer für mehrfache Ein- und Ausreise kostet 3800 THB.

Wann kann ich die Verlängerung beantragen?

Üblicherweise ist die Verlängerung ab 30 Tagen vor Ablauf deines Visums bzw. der vorherigen Aufenthaltsverlängerung möglich. Ich würde dir dennoch empfehlen, vor der ersten Verlängerung frühestmöglich zur Immigration zu gehen, um in Erfahrung zu bringen, welche Dokumente sie genau benötigen.


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Fazit zum Rentnervisum Thailand

Das Rentnervisum in Thailand ist eine fantastische Möglichkeit für Ü50-Menschen, eine längere Zeit oder sogar den Lebensabend im Land des Lächelns zu verbringen. Wichtig ist, dass du entweder genügend Einkommen oder Vermögen nachweisen kannst.

Dabei ist das Non-Immigrant (O) Retirement Visum die entspanntere Variante für Auswanderer, da die Anforderungen für das Visum und die anschließende Verlängerung vor Ort geringer sind. Zudem ist es günstiger.


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Häufig gestellte Fragen zum Rentnervisum Thailand

Reicht das thailändische Rentnervisum zum Überwintern?

Mit dem Non-Immigrant (O) Retirement Visum kannst du bis zu 90 Tage im Land bleiben, was ideal zum Überwintern reicht. Möchtest du länger bleiben, kannst du eine Aufenthaltsverlängerung vor Ort tätigen oder ein Non-Immigrant (O-A) Longstay Visum beantragen.

Wie lange darf ich als Rentner in Thailand bleiben?

Mit dem Non-Immigrant (O) Retirement Visum kannst du 90 Tage bleiben, mit dem Non-Immigrant (O-A) Longstay Visum sogar 365 Tage am Stück und insgesamt fast zwei Jahre. Wichtig ist, dass du die finanziellen Bedingungen erfüllst – Einkommen oder Vermögen.

Wie bekommt man ein Jahresvisum für Thailand?

Ein Jahresvisum wie das Non-Immigrant (O-A) Longstay beantragst du online im Thai E-Visa-System. Dafür musst du über 50 Jahre alt sein, einen Finanznachweis erbringen, für eine ausreichende Krankenversicherung sorgen sowie ein Gesundheits- und Führungszeugnis einreichen.

Wie lange ist das Rentnervisum gültig?

Das einfache Rentnervisum Non-Immigrant (O) Retirement ist 3 Monate gültig und du erhältst bei Einreise 90 Tage Aufenthaltserlaubnis. Das Non-Immigrant (O-A) Longstay ist 1 Jahr gültig und du erhältst bei Einreise 365 Tage Aufenthaltserlaubnis. Reist du im letzten Monat der Visumgültigkeit erneut ein, kannst du so beinahe 2 Jahre mit dem Visum im Land bleiben.

Was passiert, wenn ich mit dem Longstay Visum ausreise?

Bei einer Ausreise mit dem Longstay Visum verfällt die aktuell erteilte Aufenthaltserlaubnis. Reist du erneut ein und dein Visum ist noch gültig, werden dir wieder 365 Tage Aufenthalt erteilt. Ist dein Visum nicht mehr gültig, solltest du vorher ein Re-Entry Permit beantragen, damit die Aufenthaltsberechtigung nicht verfällt.

Wann kann ich den Antrag für das Rentnervisum stellen?

Das Non-Immigrant (O) Retirement Visum ist ab Ausstellung nur 3 Monate gültig, sodass du den Antrag frühestens 3 Monate vor Einreise stellen solltest. Das Longstay Visum ist hingegen 1 Jahr gültig, sodass du dies auch früher beantragen kannst.

Wie ist es bei Ehepaaren mit dem Non-Immigrant (O)? Nur ein Einkommen?

Bei Ehepaaren (kein Thaipartner) muss jeder Partner das Einkommen bzw. Vermögen vorweisen. Eine Alternative ist, dass ein Partner ein Non-Immigrant (O-A) Visum beantragt und der andere ein Non-Immigrant (O) Non-Thai Family. Der Partner mit dem Family Visum kann dann vor Ort bei einigen Provinzen in den Immigration Büros so lange verlängern, wie der andere Partner das Non-Immigrant (O-A) Visum hat. Dass ein Partner eine Extension of Stay macht und der andere Partner darauf aufbauend auch seine Jahresverlängerung, geht NICHT mit nur einem Vermögensnachweis für das Ehepaar – früher ging es, heute nicht mehr.

26 Gedanken zu „Rentnervisum Thailand – So gehen Antrag & Verlängerung“

  1. Sehr informativ und d verständlich geschrieben. Ich komme bestimmt bald auf dich zu, wenn das bei mir aktuell wird. Vielleicht schon nächstes Jahr.

    Antworten
  2. Hallo Max
    Du hast leider vergessen, dass man sowohl für den Antrag zum Non-Imm-O Visum als auch für den Antrag auf die 1-Jahr Extension of Stay
    Der Finanznachweis auch mit einer KOMBINATION aus Einkommen und Guthaben geführt werden kann
    Dazu gehört dann aber der Hinweis, dass nicht jede Immigration die Kombi-Methode bereits beim ersten Mal erlaubt – man sich also vorher auf der Immigration kundig machen muss, ob sie es ERSTENS erlauben und ZWEITENS ob sie hierbei für den Guthabens-Teil eine Mindesthöhe fordern (zB 400.000.- THB)

    Antworten
  3. Hallo Max,

    was ist genau die einfachste form der visa beantragung als rentner in thailnd einzureisen und dann fuer immer dort zu bleiben, evtl. mit der ein oder anderen aus und einreise, falls man doch noch mal nach deutschland muss.

    Hab ich das richtig verstanden das ein non-immigrant O visa fuer 90 tage zuerst beantragt werden kann, um es anschliessend nach der einraise in thailand dann auf ein jeahr zu verlaengern?
    Und kann ich ein jahr spaeter wieder eine verlaegerung fuer 1 jahr beantragen, und das fuer den rest meines lebens?

    Ich wuerde mich ueber ein baldige detailierte antwort sehr freuen weil ich plane im November dieses jahr auszuwandern.

    Vielen dank im voaraus fuer eure hilfe,

    mit freundlichen gruessen

    George

    Antworten
    • Hi Georg,

      das hast du genau richtig verstanden! 🙂

      Du beantragst das Non-Immigrant (O) Retirement Visum und kannst dann vor Ort die 1-jährige Aufenthaltsverlängerung erhalten. Diese lässt sich immer wieder bis zu deinem Lebensende verlängern, sofern du die Bedingungen (Einkommen/Vermögen) erfüllst. Natürlich nur Stand Gesetz jetzt. Und falls du mal ausreisen möchtest, holst du dir einen Re-Entry Permit, damit deine Aufenthaltserlaubnis nicht verfällt.

      Viel Erfolg bei der Auswanderung im November und meld dich gerne, wenn wir deinen Visumantrag übernehmen sollen.

      Liebe Grüße
      Max

      Antworten
  4. Hallo Max

    Super erklärt. Jetzt noch ein – zwei Fragen.

    Die Verlängerung kann ich auf jeder Immigration machen, oder? Weil auf der Seite von Konsulat in München steht:

    Aufenthaltsverlängerung (je nach Verlängerungsgrund, max. 1 Jahr) / Änderung der Visumart und Wiedereinreisegenehmigung (Re-Entry Permit) können bei der Immigrationsbüro im Government Center B, Chaengwattana Soi 7, Laksi, Bangkok 10210, Tel. +66-(0)-2141-9889 oder auf http://www.immigration.go.th beantragt werden.

    Und wie ist das dann, ich muss mich aber trotzdem noch alle 90 Tage auf der Immigration melden, oder?

    Ich bin mit einer Thai verheiratet und habe mit ihr auch Kinder (leben alle in Thailand), gibt es da noch irgendwelche Unterschiede beim Visum?

    Vielen Dank

    MfG
    Michael

    Antworten
    • Hi Michael, danke dir! 🙂

      Ja, das ist tatsächlich etwas komisch auf der Seite der Botschaft. Du kannst die Verlängerung dort machen, wo du gemeldet bist. Also bspw. dort, wo dein Mietvertrag ist und dich der Eigentümer über das TM.30 System gemeldet hat.

      Genau, du musst dich trotzdem all 90 Tage melden, das geht aber wohl auch online jetzt.

      In deinem Fall (Heirat mit Thai) könntest du auch ein Non-Immigrant (O) Family Visum nehmen. Da brauchts nur 400.000 THB aufm Konto bzw. 40.000 THB Einkommen.

      Liebe Grüße
      Max

      Antworten
  5. Toller Artikel! Danke 🙏
    Eine Frage an den Profi hätte ich noch:
    Wegen der neuen Steuergesetzen überlege ich max. 6 Monate in Thailand zu bleiben.
    Wie oft kann man die 90 Tage Non-Immigrant (O) Visa pro Jahr beantragen?
    Ich vermute, daß man das Land nach 90 Tagen erstmal verlassen muss. Könnte man dann zB nach 45 Tagen in Vietnam die 90 Tage Non-Immigrant (O) erneut bekommen?
    Damit würde man sich die Aufwände für die 1 Jahr Verlängerung sparen (800k Baht, Thai Konto, etc)

    Antworten
    • Hi Stefan,

      danke dir! 🙂

      Wie oft man das genau beantragen kann, ist Ermessensache der Beamten und kann ich dir leider nicht genau sagen. In deinem beschriebenen Fall würde ich aber behaupten, dass es kein Problem sein sollte. Nur ein Hinweis: Ich habe gehört und gelesen, dass Vietnam am strengsten aller Nachbarländer hinsichtlich der Visabeantragung sein soll, vielleicht dann doch eher in Kambodscha den Antrag stellen.

      Und das stimmt schon, man spart sich den Aufwand mit den 800k THB auf dem Konto (und auf nem deutschen Konto könnte man so im Jahr 600 – 800 EUR Zinsen generieren). Andererseits musst du dann ein Visum beantragen, was leicht teurer ist und auch Flüge, Unterkünfte etc. beantragen.

      Liebe Grüße
      Max

      Antworten
  6. Hallo Max, danke für die ausführliche Antwort 🙏

    Vietnam ist mittlerweile recht einfach. Für die erwähnten 45 Tage braucht man kein Visum.
    “Seit dem 15. August 2023 gelten neue Bestimmungen für die Vergabe von Visa an Touristen…. Außerdem wird die Visumbefreiung für Reisende aus bestimmten Ländern, darunter Deutschland, von 15 auf 45 Tage erhöht.”
    Oder meinst du die Beantragung für Thai Visa in Vietnam?
    Man könnte ja die 90 Tage visa auch online in einer deutschen Botschaft beantragen, oder liege ich da falsch?

    Viele Grüße

    Antworten
    • Hi Stefan,

      ja, ich meinte das Thailand Visum in Vietnam zu beantragen. Du kannst das Visum nur in Deutschland beantragen, wenn du dich auch hier aufhältst.

      Liebe Grüße
      Max

      Antworten
  7. Hallo Max

    Brauche ich für das Non-Immigrant (O) Visa also keine Einladung mehr von meiner Freundin, wenn ich als Adresse in Thailand einfach ihre Familienadresse im Isaan angebe (ist sehr abgelegen) ?
    Sie wohnt auf einer Farm mit der Familie und wir haben dort schon vor 10 Jahren einen kleinen Bungalow gebaut.

    Vielen herzlichen Dank für deine tolle Seite und Grüsse aus der Schweiz.
    (nehme nicht an, dass Euer Visa-Service auch für ein Schweizer mit Wohnort in der Schweiz angeboten wird)

    Antworten
    • Hi Pascal,

      ja, das hast du richtig verstanden. Brauchst nur die Adresse angeben, nichts mehr hochladen. 🙂

      Und doch, wir machen die Visa auch für Schweizer! 🙂 Sollte ich mal explizit so erwähnen im Visaservice, dass der für alle Nationalitäten verfügbar ist.

      Also meld dich gerne, falls wir das für dich erledigen sollen.

      Liebe Grüße
      Max

      Antworten
      • Ach so, auch für Schweizer.
        Also auch wenn ich als Schweizer in der Schweiz wohne ? Das ist ja super. Dachte das Visum muss über den eVisa Service via Botschaft Bern beantragt werden.
        Brauche ich schon eine Flugbuchung für das Non-Immigrant (O) Visa ?
        Ich plane Anfangs Oktober nach Thailand auszuwandern. Wann müsste ich mich bei Euch etwa melden ?

        Vielen Dank und liebe Grüße
        Pascal

        Antworten
        • Hi Pascal,

          ja, auch wenn du in der Schweiz wohnst. Im E-Visa-System wählt man dann aus, dass du Schweizer bist, der in der Schweiz wohnt – ist im Prinzip das Gleiche wie für Deutsche in Deutschland, nur in Grün. Geht auch Deutscher in der Schweiz oder welche Kombination du dir ausdenken kannst. Wichtig ist nur der Wohnsitznachweis im jeweiligen Land.

          Eine Flugbuchung brauchst du nicht, nur deine Flugdaten benötigen wir für das Non-Immigrant (O) Visa. Ab Anfang Mai können wir das Visum beantragen, spätestens Anfang September sollten wir es beantragen, damit genügend Zeit bleibt.

          Liebe Grüße
          Max

          Antworten
  8. Wie ist es wenn ich eine Thai Frau heirate, was ich auch vorhabe. Ich muß noch 5 Jahre Arbeiten, dann habe ich 2 Jahre Passive Altersteilzeit und würde dann mit Ihr zusammen leben. Nach dem Passive Altersteilzeit beginnt meine Rente. Beziehe gute Rente und habe zusätzlich Direktversicherung.

    Antworten
  9. Hallole, kann ich den Einkommensnachweis/Nachweise für die Verängerung des Non-Immigrant (O) auch bei der Botschaft/Konsulat schon vorab in Deutschland beglaubigen lassen, damit ich diese nach 60 Tagen für die Verängerung in Thailand nutzen kann? Also schon vor der ersten Einreise?

    Vielen Dank für die Information

    Antworten
    • Hi Bettina,

      also deinen Einkommensnachweis lässt du ja von der DEUTSCHEN Botschaft in Bangkok (bzw. einem deutschen Konsulat) beglaubigen. In Deutschland gibt es ja keine deutsche Botschaft. So wie vorgeschlagen funktioniert es deshalb leider nicht. Eventuell könntest du deine Dokumente schon im Vorhinein nach Thailand schicken, dort beglaubigen lassen und dann bei Ankunft abholen, damit habe ich aber keine Erfahrung.

      Wahrscheinlich wäre es unterm Strich am einfachsten, wenn du deine Einkommensnachweise vor Ort beglaubigen lässt. Das dauert meines Wissens nach auch nicht unglaublich lang.

      Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen! 🙂

      Liebe Grüße
      Max

      Antworten

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